06.10.2009 - 11:25 [ Deutscher Anwaltverein e.V ]
Zahlt Teilkasko bei Brandschaden durch Falschbetankung?
Der Sachverhalt:
Ein Autofahrer einen Totalschaden an seinem Auto, weil er aus Versehen Benzin statt Diesel getankt hatte. Er konnte seine Fahrt zunĂ€chst fortsetzen, merkte dann aber, dass der Motor unrund lief. Aus diesem Grund fuhr er die nĂ€chste Tankstelle an. Dort angekommen, stellte er eine starke Rauchentwicklung fest. Kurze Zeit spĂ€ter schlugen Flammen aus dem KĂŒhlergrill. Verursacht hatte den Brand eine Ăberhitzung des Katalysators.
Betriebsschaden durch Falschbetankung ist nicht gedeckt
FĂŒr den Totalschaden verlangte der Mann Ersatz von seiner Versicherung. Diese verweigerte ihm jedoch die Zahlung mit der BegrĂŒndung, es handele sich um einen so genannten Betriebsschaden durch Falschbetankung. Dieser sei nach den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.
In der Tat handele es sich um einen Bedienungsfehler, so die Richter.
Versicherungsschutz bei Brandschaden
Das bedeute aber nicht gleichzeitig, dass damit auch der Versicherungsschutz fĂŒr einen Schaden entfalle, der in der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) ausdrĂŒcklich versichert sei â nĂ€mlich die BeschĂ€digung oder Zerstörung des Fahrzeugs durch Brand. Hinzu komme, dass es sich in diesem Fall nicht um ein grob fahrlĂ€ssiges Verhalten des Versicherungsnehmers gehandelt habe. DafĂŒr, dass es ein Versehen gewesen sei, spreche die Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Vorfalls ein neuer Diesel-Kraftstoff auf den Markt gekommen sei, der an der betreffenden Tankstelle noch nicht in herkömmlicher Weise farblich deutlich gekennzeichnet gewesen sei. Dass der Fahrer zur falschen Zapfpistole gegriffen und aus Versehen Benzin getankt habe, sei ihm erst beim Blick auf die Tankquittung klar geworden.
Was Sie beim Abschluss einer Kaskoversicherung beachten mĂŒssen und welche Rechte und Pflichten Sie als Versicherungsnehmer haben, erfahren Sie unter www.verkehrsrecht.de
Quelle:VerkehrsanwÀlte des DAV
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