Die Klausel, wonach der Versicherungsnehmer "alles zu vermeiden hat, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte", ist unwirksam.

Der Sachverhalt

In der Sache ging es um eine intransparente und benachteiligende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherungen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat bereits im Sommer 2010 insgesamt 19 Rechts­schutz­versicherer abgemahnt und später verklagt. In den Verträgen der Gesellschaften heißt es so oder ähnlich:

Der Versicherungsnehmer hat "alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte."

Im Streit um die intransparente Klausel haben die beiden Unternehmen HDI-Gerling und Mecklenburgische ihre zunächst beim Bundesgerichtshof eingelegte Revision zurückgenommen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte sowohl beim Land- als auch beim Oberlandesgericht gewonnen.

Die Entscheidung

Mit der Rücknahme der Revision durch HDI-Gerling und Mecklenburgische werden nun die Urteile des Oberlandesgerichts Celle im Wesentlichen rechtskräftig. Die Unternehmen dürfen sich demzufolge nicht mehr auf eine Klausel ihrer allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen berufen, wonach "ein Versicherter im Schadensfall alles vermeiden muss, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen kann".

"Kaum ein Versicherungskunde kennt sich im Kostenrecht für Anwalt und Gericht aus. Als Laie kann er im Vorfeld nicht wissen, welche Leistungen der Rechtsberatung oder -vertretung in seinem Falle sinnvoll und kostengünstig sind", so Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Verhält er sich falsch, riskiert er womöglich seinen Versicherungsschutz. Es ist ein Erfolg für die Verbraucher, dass der Text nun endgültig verbindlich für unwirksam erklärt wurde."

Weitere Informationen über die verklagten Unternehmen und den Stand der einzelnen Prozesse finden Sie unter
http://www.vzhh.de/versicherungen/30306/die-ersten-geben-auf.aspx

Gericht:
Oberlandesgericht Celle, Urteile vom 29.09.2011 - 8 U 144/11 und 8 U 145/11

PM der Verbraucherzentrale Hamburg
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