Bereits mit Urteil vom 03.03.2011 hat das OLG München Grundlegendes dazu entschieden, was ein am öffentlichen Verkehr teilnehmender Radfahrer zu beachten hat, um bei einem Unfall nicht auf seinem Schaden sitzenzubleiben. Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig.

Ein Radfahrer, der grob verkehrswidrig und extrem riskant bei roter Ampel vom Gehweg auf die Straße fährt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen einen LKW-Fahrer, der beim Anfahren des LKW mit dem Radfahrer kollidiert.

Nicht bei jedem Verkehrsunfall aufgrund eines Schlaglochs in der Straße haftet der für die Straße zuständige Bauträger. In einem Urteil hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht die Klage eines Motorrollerfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Kreis Bad Segeberg zurückgewiesen.

Nach dem Urteil des BGH sind Sachmängel, deren Beseitigung Aufwendungen von lediglich knapp einem Prozent des Kaufpreises erfordern, als unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB einzustufen und rechtfertigen daher keinen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Ein Leistungskürzungsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles scheidet aus, wenn der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Unfalls unzurechnungsfähig war. Grobe Fahrlässigkeit kann allerdings auch an ein zeitlich früheres Verhalten anknüpfen.

Bei einem Zwei-Personen-Haushalt, bei dem die Personen über 60 Jahre sind und nicht berufstätig sind, ist von einer wöchentlichen Haushaltstätigkeit von 40,5 Stunden auszugehen. Der zu ersetzende Stundenlohn ist entsprechend dem Tariflohn einer Hauswirtschafterin mit 8 Euro anzusetzen.

Für die Beurteilung der Frage, ob der Mangel eines Fahrzeugs unerheblich ist und der Käufer deswegen nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen ist. Ein späteres, im Verlauf des Rechtsstreits eingeholtes Gutachten, ändert an der Erheblichkeit des Mangels nichts, wenn etliche Reparaturversuche des Verkäufers zuvor gescheitert sind.

Bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen kann eine auf den gesamten Fahrzeugpark bezogene Fahrtenbuchauflage zulässig sein. Das VG Berlin die Klage eines Unternehmens abgewiesen, das sich gegen eine solche Auflage gewehrt hatte.

Radfahrer müssen unter bestimmten, eng umgrenzten Umständen Radwege auch dann benutzen, wenn diese nicht den Mindestanforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Das gilt etwa dann, wenn die Mitbenutzung der Fahrbahn den Verkehr an dieser Stelle zusätzlich gefährden würde.

Liegt hinter der Windschutzscheibe eines auf einem Behindertenparkplatz abgestellten Autos lediglich die Kopie eines Schwerbehindertenausweises, darf der Wagen von der Verkehrsbehörde als Falschparker abgeschleppt werden - und zwar auf Kosten des Fahrzeughalters.