Abschleppkosten in Höhe von 185 Euro und dann auch noch Standgeldkosten in Höhe von täglich 11,90 Euro? Mit der Frage, ob Standgeldkosten erstattungsfähig sind, hat sich das Oberlandesgericht Saarbrücken beschäftigt.

Das Kammergericht in Berlin hat in seiner Entscheidung zusammengefasst, welche Handlungen im Einzelnen die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1a StVO erfüllen. So ist das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes nicht ausreichend, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO zu erfüllen.

Das AG Castrop-Rauxel hat entschieden, dass ein Autofahrer, der an einem Unfall vorbeifährt und Fotos oder Videos macht, wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße verurteilt werden kann.

StVO § 23 Abs. 1a - Ein Autofahrer telefonierte über die Freisprecheinrichtung, als sich die Akkuladung dem Ende zuneigte. Da bereits das Ladekabel am Handy angeschlossen war, nahm er dieses in die Hand und schloss eine Powerbank an. Das Amtsgericht sah darin eine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons. Zu Recht?

Unter den Begriff "Werkswagen" fallen nur Fahrzeuge eines Automobilherstellers, die entweder im Werk zu betrieblichen Zwecken genutzt oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft, eine gewisse Zeit genutzt und dann auf dem freien Markt wiederverkauft werden.

Bei einem VW Tiguan 2.0 TDI wurde ein mit dem Kraftfahrtbundesamt abgestimmtes Softwareupdate aufgespielt. Allerdings funktionierte die Abgasreinigung auch nur bei Temperaturen zwischen 10° bis 32° Celsius. Unter 10° C und über 32° C und ab einer Höhe von 1000m funktionierte die Abgasreinigung nicht.

Die Mitarbeiter eines privaten Unternehmens, die zur Ausführung einer verkehrsbeschränkenden Anordnung der Straßenbaubehörde und des der Anordnung beigefügten Verkehrszeichenplans Verkehrsschilder nicht ordnungsgemäß befestigen, handeln als Verwaltungshelfer und damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne.

Ein Hähnchenlieferant parkte vor einer Tiefgarageneinfahrt, um kurz eine Lieferung zuzustellen. Ein Anwohner wollte aus seiner Tiefgarage. Es kam zum Streit und der Anwohner hinderte den Lieferanten am Wegfahren, es gab sogar Tritte gegen das Fahrzeug. Der Anwohner muss nun Schadensersatz zahlen.

Wenn sich ein Betroffener gegen das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung wendet, muss er die Möglichkeit haben, die Validität der standardisierten Messung zu überprüfen. Dies ist aber bei dem Messgerät Traffistar S 350 mangels Speicherung der Rohmessdaten nicht möglich. Damit werden die Grundrechte auf ein faires Verfahren verletzt.

Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden PKW entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen.