Ein Autofahrer parkte auf dem Parkplatz einer Gastronomie ab, die an einem Kreisverkehr lag. Dort kaufte er sich Essen und wollte anschließend die Apotheke aufsuchen, die direkt auf der anderen Seite des Kreisverkehrs lag. Er durchfuhr mit Schrittgeschwindigkeit den Kreisververkehr und hatte dabei keinen Gurt angelegt.

Nach § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB wird bestraft, wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Was ist aber Überholen im Sinne der Straßenverkehrsordnung?

Der Beklagte bestellte bei der Klägerin ein Neufahrzeug. Bei der Auslieferung des Fahrzeugs am Wohnsitz des Beklagten, stellte dieser einen Lackschaden an der Fahrertür fest. Muss der Käufer grundsätzlich das Fahrzeug abnehmen und den Kaufpreis zahlen, bevor der Mangel beseitigt wird?

Der Kläger stellte kurz nach Kauf eines Gebrauchtwagens fest, dass immer mal wieder das Kupplungspedal am Fahrzeugboden hängen blieb und dieses in die Ausgangsposition zurückgezogen werden musste. Der Händler konnte bei einer Tesfahrt nichts feststellen und sah keinen Anlass zur Nachbesserung.

Nach Urteil des LG Braunschweig könne sich das beklagte Autohaus nicht darauf berufen, dass ein unerheblicher Mangel wegen verhältnismäßig geringfügiger Nachbesserungskosten (100€) vorliege. Bereits die Tatsache, dass nach Ablauf eines Jahres noch nicht klar sei, ob und wie der Mangel behoben werden könne, spreche gegen die Unerheblichkeit.

In München stand in einer Parkbucht tagelang ein PKW-Anhänger, bei dem die Seitenflächen vollständig mit der Werbung eines FKK-Clubs beklebt waren. Auf diesen war eine leicht bekleidete Frau zu sehen, die mit gespreizten Beinen posierte und mit einer Hand ihren Schambereich verdeckte. Darf der Anhänger für reine Werbezwecke dort stehen?

Gerade in Großstädten herrscht viel Verkehr. Als Verkehrsteilnehmer muss man sich deshalb stets rücksichtsvoll und vorsichtig verhalten, damit niemand zu Schaden kommt. Das gilt auch für Passanten und Radler - unter Umständen müssen sie bei einem Unfall (mit)haften.

Der Betroffene wurde in seiner Wohnung erheblich alkoholisiert von der Polizei angetroffen. Eine Woche lang habe er täglich 0,6 Liter Wodka und 0,5 Liter Radler konsumiert, ohne in dieser Zeit Nahrung zu sich zu nehmen. Nachdem bei ihm eine Alkoholabhängigkeit festgestellt wurde, entzog man ihm die Fahrerlaubnis. Zu Recht?

Mit rund 2 Promille begab sich der Angeklagte in ein versteckt liegendes, als solches nicht beworbenes Bordell. Dementsprechend versteckt lag auch der Parkplatz. Nach einem Streit wegen der Zahlung, setzte er sich ins Auto und fuhr rund 8m auf dem Parkplatz. Das Amtsgericht sprach ihn wegen einer vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr schuldig.

Ein Reichsbürger brachte bei polizeilichen Verkehrskontrollen immer wieder unmissverständlich zum Ausdruck, dass er die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne und sich auch nicht an die dortigen Regeln halten müsse. Nach einer nicht beigebrachten MPU wurde seine Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen wehrt er sich vor einem staalichen Gericht.