Auf Stammtischweisheiten sollte man sich besser nicht verlassen, wenn es darum geht, was im Straßenverkehr erlaubt und was verboten ist, warnt Verkehrsrechtsexperte Florian Wolf vom ACE Auto Club Europa in Stuttgart: "Die Folgen könnten teuer werden."

Auch Fußgänger müssen aufpassen

"Bei einem Unfall an Zebrastreifen oder an einer Fußgängerampel hat beispielsweise nicht grundsätzlich der Autofahrer Schuld", erläutert Wolf. Der Autofahrer müsse zwar dem Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Dieser aber habe sich vorher ausreichend über das gefahrlose Überqueren der Straße zu vergewissern. Sonst trage er eine Mitschuld - etwa dann, wenn er sich von seinem Smartphone hat ablenken lassen.

Unfallflucht durch Ahnungslosigkeit

Sehr beliebt ist ebenfalls die vermeintliche Regel, nach einem kleinen Parkrempler reiche ein Zettel hinter der Windschutzscheibe mit den Personalien aus, um den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu informieren. "Falsch, nach einem Parkunfall muss der Verursacher mindestens 20 Minuten warten", stellt Wolf klar.

Laut Gesetz soll die Wartezeit "angemessen" sein. Und dies wiederum ist vom Einzelfall abhängig. Bei einem kleinen Rempler im Berufsverkehr reicht weniger Zeit als nachts auf einer abgelegenen Landstraße. "Ist der Fahrer trotz Wartezeit nicht aufgetaucht und ist der Schaden höher als 50 Euro, ist die Polizei zu verständigen. Andernfalls wird von einer Fahrerflucht ausgegangen und die ist strafbar", erläutert der ACE-Verkehrsrechtsexperte.

Die Entdeckung der Langsamkeit hat Grenzen

Zu den häufigen Irrtümern zählt auch die Ansicht, man könne grundsätzlich so langsam fahren, wie man wolle. Mit dem Zeichen 275 (§ 41 der StVO) gibt es sogar ein Verkehrsschild, das eine Mindestgeschwindigkeit vorgeben kann. Grundsätzlich gilt: durch unangemessen langsame Fahrt darf der Verkehr nicht behindert werden.

Wenn der Reißverschluss klemmt

Immer wieder zu beobachten sind Missverständnisse vor dem Ende einer Fahrspur. Hier gilt nicht, sich so frühzeitig wie möglich einzuordnen, sondern bis zum Ende der Spur vorzufahren. Damit das Reißverschlussprinzip funktioniert, muss auf beiden Spuren möglichst weit vorgefahren werden, um die Fläche der Fahrbahn bestmöglich auszunutzen. Erst direkt vor der Engstelle sollen sich die Fahrzeuge abwechselnd einordnen.

Ohne Polizeimütze im Dienst

Ein Polizist habe im Dienst stets eine Mütze als Zeichen seiner Autorität zu tragen. "Quatsch", befindet Wolf, "auch ohne die Kopfbedeckung hat der Beamte seine Befugnisse".

Bußgeldbescheid - Name falsch geschrieben

Und wer einen Bußgeldbescheid bekommt, in dem der Namen falsch geschrieben ist, sollte nicht meinen, er sei aus dem Schneider und der Bescheid ungültig. Für dessen Wirksamkeit reicht es aus, dass der Betroffene erkennen kann, wer gemeint ist.

Der Samstag gehört zu den Werktagen

Missverstanden werden oftmals auch Tempolimits und diverse Park- oder Haltverbote, die laut Zusatzschild nur an einem Werktag gelten. "Der Samstag gehört zu den Werktagen", stellt der ACE-Fachmann klar und "samstäglichen Knöllchen haben daher vor Gericht in der Regel Bestand".

Ein Beitrag des ACE Auto Club Europa
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