Jedes Jahr ereignen sich Tausende von Verkehrsverstößen. Das Gros der Regelverletzungen bezieht sich auf Geschwindigkeitsübertretungen, gefolgt vom Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss und Vorfahrtverletzungen.

Auch das unerlaubte Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt wird immer wieder geahndet. Vergleichsweise selten sind dagegen Delikte wie Fahrerflucht und Fahren ohne Führerschein. So klar verkehrsrechtlichen Regelungen allgemein sind, kommt es doch recht häufig zu juristischen Auseinandersetzungen. Hier einige interessante Urteile des vergangenen Jahres:

Entzug des Führerscheins bei 1,73 Promille auf dem Fahrrad

Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss schützt nicht vor Führerschein-Verlust. Einem Radfahrer, der mit 1,73 Promille unterwegs war, wurde der Führerschein aberkannt, als er das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht fristgerecht beibrachte. Außerdem wurde ihm das Fahrradfahren verboten. Diese Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde war rechtens, urteilte das VG Neustadt (3 L 636/14.NW).

Ungeklärt: MPU auch bei unter 1,6 Promille

Bei Alkoholfahrten über 1,6 Promille wird generell eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof befasste sich mit der Frage, ob auch bei einer einmaligen Alkoholfahrt unter 1,6 Promille die MPU zwingend angeordnet werden kann. Diese Frage ist nach Meinung des Gerichtes offen und bedarf ggf. höchstrichterlicher Rechtsprechung (Bayer. VGH, 11 CE 14.1776).

Überholverbotsschild verbietet auch Fortsetzung und Beendigung eines Überholvorgangs

Ein noch vor der Überholverbotszone begonnener Überholvorgang muss abgebrochen werden, wenn er nicht bis zum Verbotsschild erfolgreich beendet werden kann. Wird er fortgesetzt, stellt das einen Verstoß gegen das Überholverbot dar (OLG Hamm, 1 RBs 162/14).

Tempolimit mit Zusatzschild "Schneeflocke" gilt auch ohne Schnee

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit dem Zusatzschild 'Schneeflocke' ist auch dann zu beachten, wenn keine winterlichen Straßenverhältnisse herrschen (OLG Hamm, 1 RBs 125/14).

Wohnsitzerfordernis bei ausländischem Führerschein eines Deutschen

Besitzt ein Deutscher einen ausländischen Führerschein, ohne über einen ausreichend langen Wohnsitz im Ausstellerstaat zu verfügen, berechtigt dieser nicht zur Fahrzeugführung in Deutschland. In diesem Fall ging es um einen deutschen Fahrer, der bei einer Verkehrskontrolle mit einem tschechischen Führerschein angetroffen wurde (VG Neustadt, 3 L 767/14.NW).

Fahrradfahrer haftet bei Vorfahrtverletzung gegenüber Autofahrer

Wird ein Unfall alleine durch einen Fahrradfahrer verursacht, indem er einem Autofahrer die Vorfahrt nimmt, trifft ihn die Haftungspflicht. Der Haftungsanteil des Autofahrers wegen der allgemeinen Betriebsgefahr des PKW kann bei diesem Sachverhalt vernachlässigt werden (OLG Oldenburg - 1 U 19/14).

Handy am Steuer: bloße Ortsveränderung noch kein Regelverstoß

In diesem Fall ging es um eine Fahrerin, die während der Fahrt das eingeschaltete Handy aus ihrer Tasche herausnahm und an ihren Beifahrer weiterreichte. Diese Aktion stellt noch keinen verbotenen Kommunikationsversuch während der Fahrt dar, stellte das OLG Köln fest. (III-1 RBs 284/14)

Fußgänger, der Autofahrer schlägt, kann Führerschein verlieren

Wer als Fußgänger hohes Aggressionspotential zeigt und deswegen zur MPU aufgefordert wird, kann seinen Führerschein verlieren, wenn er das Gutachten nicht fristgerecht beibringt. Im vorliegenden Fall war es zu einer Schlägerei mit einem Autofahrer gekommen. (M 6b S 14.3454).

Regressansprüche durch die Versicherung

Richterliche Entscheidungen können unter Umständen auch von Bedeutung für die Frage sein, ob eine Versicherung zahlt. Wer z.B. unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, muss unter Umständen damit rechnen, ganz oder zumindest teilweise selbst für den entstanden Schaden aufkommen zu müssen. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie unter https://www.allsecur.de/kfz-versicherung/zahlt-die-versicherung/.

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