Handy am Steuer - Mittlerweile sollte es wirklich jeder begriffen haben, dass man beim Autofahren nicht mit dem Handy in der Hand telefonieren darf. Laut ARAG Experten lassen die Gerichte den Autofahrern kaum Spielraum, dieses Verbot zu umgehen. Im aktuellen Fall wurde ein Autofahrer erwischt, der auf dem Seitenstreifen einer Kraftfahrtstraße mit laufendem Motor telefonierte.

Auch er konnte sich nicht rausreden und wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld in Höhe von 50,- Euro verurteilt. Das Gericht betonte, dass der Fahrer auch auf einem ordentlichen Parkplatz nur dann das Handy zum Telefonieren in die Hand nehmen darf, wenn er den Motor ausgeschaltet hat. Hier hat der Fahrer nicht nur bei laufendem Motor telefoniert, er hat außerdem noch am fließenden Verkehr teilgenommen. Der Seitenstreifen einer Kraftfahrtstraße kann nämlich nicht als 'Parkfläche' qualifiziert werden, auf der man zum Telefonieren anhalten darf.
OLG Düsseldorf, Az.: IV 2 Ss (OWi) 84/08
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