Zwei Oldtimer-Besitzer sahen durch die Zuteilung von Kennzeichen mit Euro-Feld das historische Erscheinungsbild der liebevoll restaurierten Fahrzeuge beeinträchtigt. Mit Urteil hat das VG Minden die Klagen abgewiesen. Das ästhetische Empfinden der Fahrzeughalter sei nicht ausschlaggebend.

Der Sachverhalt

Mit Urteil hat das Verwaltungsgericht Minden die Klagen von zwei Oldtimer-Besitzern aus dem Kreis Paderborn abgewiesen, die gegen die Zuteilung von Kennzeichen mit Euro-Feld geklagt hatten. Beiden waren aus nicht mehr zu klärenden Umständen in den Jahre 2007 und 2011 Kennzeichen zugeteilt worden, die zwar die H-Kennzeichnung, aber nicht das seit 1997 verbindliche Euro-Feld aufwiesen.

Der beklagte Kreis Paderborn hatte die Einziehung dieser Kennzeichen angeordnet. Hiergegen wandten sich die Kläger, weil sie der Auffassung sind, durch das Eurokennzeichen werde das historische Erscheinungsbild der liebevoll restaurierten Fahrzeuge beeinträchtigt.

Die Entscheidung

Dem folgte das Gericht nicht: Das ästhetische Empfinden der Fahrzeughalter sei nicht ausschlaggebend. Das Aussehen der Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr sei vielmehr einheitlich vorgeschrieben. Ausnahmen aus optischen Erwägungen seien nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich. Anderenfalls müssten je nach Alter der Fahrzeuge die verschiedensten - heute nicht mehr gültigen - historischen Kennzeichen vergeben werden. Die Interessen der Halter seien dadurch gewahrt, dass der Kreis Paderborn die Kosten der Umrüstung übernehme.

Gericht:
Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 06.06.2013 - 2 K 2930/12 und 2 K 2931/12

VG Minden
Rechtsindex - Recht & Urteil
Ähnliche Urteile:

Nach Urteil des BayVGH, stelle allein die Erfassung der Autokennzeichen und ihr Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdaten noch keinen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, wenn die Daten danach sofort wieder gelöscht würden. Urteil lesen

Bestehen ernsthafte Zweifel am Verhalten eines Autohändlers, kann die bereits erfolgte behördliche Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens widerrufen werden. Nach der geltenden Zulassungsverordnung dürfen im Besitz roter Nummernschilder und der dazu gehörenden besonderen Fahrzeugscheinhefte nur zuverlässige Personen sein. Urteil lesen

Saarlouis/Berlin (DAV). Wer bei der Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs ein ganz bestimmtes Kennzeichen haben möchte, zum Beispiel mit den Initialen oder seinem Geburtdatum, muss bei der Zulassungsstelle eine erhöhte Gebühr bezahlen. Diese Gebühr kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis vom 18. März 2009 (AZ: 10 K 241/08) auch dann erhoben werden, wenn der Fahrzeughalter sein altes Kennzeichen nach der Abmeldung des Fahrzeugs für eine spätere Neuzulassung lediglich reservieren möchte, so die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Urteil lesen

Pressemeldung: Von dem Halter eines Kfz kann verlangt werden, dass ein selbstklebendes Kennzeichen, das nicht den einschlägigen Vorschriften entspricht, von dem Fahrzeug entfernt wird. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de