ARAG AG

Abschleppkosten trotz Abbruch des Abschleppvorgangs


Rechtstipp: Falschparker, die buchstäblich in letzter Sekunde ihren Wagen vom Haken des Abschleppdienstes holen, müssen die Kosten für den Einsatz trotzdem zahlen. Das entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz.

Dort wurde ein verkehrswidrig geparkter PKW noch vor Beendigung eines Abschleppvorgangs weggefahren - der Halter aber dennoch von dem polizeilich herbeigerufenen Abschleppunternehmen in Anspruch genommen. Der Halter musste die Kosten sogar tragen, obwohl nach Abbruch des Abschleppvorgangs ein anderer PKW abgeschleppt wurde (VG Koblenz, Az.: 3 K 416/08.KO).


Dieses Urteil teilen:

Vorheriges Urteil:
Vorsicht bei Wegen an Baustellen
 
Nächstes Urteil:
Verkehrsrecht: Geblinkt und trotzdem Geradeaus!

rssfeed Urteile & Rechtsprechung auf Ihre eigene Webseite
Hier könnte auch Ihr Beitrag stehen:
Veröffentlichen Sie kostenlos Ihren juristischen Beitrag auf Rechtsindex.de und erscheinen Sie auf Facebook, Twitter und GoogleNews. Beitrag einreichen
Drucken Favoriten google Oneview Myspace