ARAG AG
Abschleppkosten trotz Abbruch des Abschleppvorgangs
Dort wurde ein verkehrswidrig geparkter PKW noch vor Beendigung eines Abschleppvorgangs weggefahren - der Halter aber dennoch von dem polizeilich herbeigerufenen Abschleppunternehmen in Anspruch genommen. Der Halter musste die Kosten sogar tragen, obwohl nach Abbruch des Abschleppvorgangs ein anderer PKW abgeschleppt wurde (VG Koblenz, Az.: 3 K 416/08.KO).
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