Rechtsinfo: Nachdem das Kabinett den Entwurf des Bundesverkehrsministers zur Erneuerung des Bußgeldkatalogs verabschiedet hat, sollen Verkehrsrowdys jetzt verstärkt zur Kasse gebeten werden. ARAG Experten sagen, welcher Tatbestand jetzt wie viel kostet.

Höchstgeschwindigkeit
Das geänderte Straßenverkehrsgesetz sieht nach Auskunft der ARAG Experten durchgängig höhere Bußgelder für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor. Wer in der Vergangenheit beispielsweise zwischen  21 und 25 km/h zu schnell außerhalb einer geschlossenen Ortschaft unterwegs war, kam mit 50 Euro noch verhältnismäßig glimpflich davon; ab sofort wird die übermäßige Eile mit 80 Euro bestraft. Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft (erlaubt sind 50 km/h!) mit mehr als 110 Sachen geblitzt wird, muss jetzt mit einem Bußgeld von 680 Euro rechnen. Im vergangenen Jahr wurde eine derartige Raserei noch mit 425 Euro geahndet.

Abstand
Die neuen Bußgelder für das Drängeln auf der Autobahn errechnen sich aus dem gemessenen Abstand und der gefahrenen Geschwindigkeit. Je gringer der Abstand und je höher das Tempo, desto teurer wird’s! Die ARAG Experten rechnen vor: Wer weniger als den halben Tachowert in Metern Abstand hält, obwohl er mit über 130 Sachen unterwegs ist zahlt 100 Euro. Bei noch weniger Abstand, zum Beispiel 20 Metern bei 150 km/h wird es erheblich teurer; nämlich 240 Euro. Und wer seinem Vordermann bei 180 km/h bis auf acht Meter auf die Stoßstange rückt, muss sich nicht nur Zweifel an seinem Geisteszustand sondern auch einen Bußgeldbescheid von 400 Euro gefallen lassen.

Rote Ampel
Auch das Missachten einer roten Ampel ist laut ARAG Experten jetzt teurer. Das simple überfahren einer roten Ampel kostet demnach 90 Euro. Zeigt die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, bitten die Ordnungshüter mit 200 Euro zur Kasse, statt früher mit 125 Euro. Liegt obendrein eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor oder kommt es zu einer Sachbeschädigung, werden 320 bzw. 360  Euro fällig.

Alkohol und Drogen
Die Bußgelder für Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verdoppeln sich! So wird jetzt bei einem Erstverstoß ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Die zweite oder dritte Trunkenheitsfahrt wird dann richtig teuer, warnen ARAG Experten. Sie kostet dann 1.000 bzw. 1.500 Euro.

Sonstige Verstöße
Gar keinen Spaß verstehen die Deutschen Ordnungshüter mehr, wenn es um illegale Autorennen geht. Teilnehmer zahlen jetzt 400 und Veranstalter 500 Euro; früher 150 bzw. 200 Euro. Für die Möchtegern-Schumis steigen die Bußgelder prozentual also am meisten. Wer gefährlich überholt oder das Überholverbot missachtet zahlt doppelt soviel wie früher, nämlich 100 bzw. 150 Euro. Nach Auskunft der ARAG Experten werden auch die Bußgelder für notorische Linksfahrer (jetzt 80 Euro) und Vorfahrtssünder (jetzt 100 Euro) verdoppelt. Wer einen Zebrastreifen überfährt, obwohl am Straßenrand Fußgänger warten, zahlt ab sofort 80 statt früher 50 Euro.

Falsch Parken
Gute Nachrichten gibt es nur für Parksünder und Quasselstrippen, die das Handy nicht aus der Hand lassen können; ihre Bußgelder erhöhen sich nicht.

Bußgeldrechner
Wer genau wissen will, welches Bußgeld auf ihn zukommt, informiert sich am besten mit dem ARAG Bußgeldkatalog oder dem ARAG Bußgeldrechner auf www.arag.de. Letzteres ist ein interaktives Tool und wurde von den ARAG Experten schon auf die aktuellen Bußgelderhöhungen eingestellt.
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