Auch wer sein Handy "reflexartig" in die Hand nimmt, um einen ankommenden Anruf schnell "wegzudrücken", muss nach Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln mit einer Geldbuße wegen Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt rechnen.

Der Sachverhalt

Der Betroffene wurde vom Amtsgericht zu einer Geldbuße in Höhe von 50 EUR wegen Benutzung eines Mobiltelefons während einer Autofahrt verurteilt. Er beantragte die Zulassung der Rechtsbeschwerde, die er damit begründet, er habe nicht telefoniert, sondern lediglich einen ankommenden Anruf auf seinem Handy, das er in der linken Hand gehalten habe, durch Daumendruck "weggedrückt". Er habe "quasi reflexartig" bei Eingang des Anrufs das Handy aufgenommen.

Die Entscheidung

Auch das Wegdrücken eines Anrufes fällt unter den Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons. Eine Benutzung bedeute eine Handhabung, die einen Bezug zur Funktion des Gerätes aufweise.

Auch das "Wegdrücken" sei ein Mittel der Telekommunikation. Sprich, dies sei genauso eine Benutzung des Geräts wie die Beendigung einer Gesprächsverbindung oder das Ein- und Ausschalten. Es sei gleichgültig, ob und aus welchen Gründen eine Telefonverbindung nicht zustande kommt.

Rechtsgrundlagen:
StVO § 23 Ia

Gericht:
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.02.2012 - III-1 RBs 39/12

Quelle: ARAG AG
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