Der Sachverhalt
Ein beklagter Autofahrer fuhr mit einem Mietwagen auf der Autobahn und scherte nach einem Überholvorgang wieder in die rechte Fahrbahn ein. Nach dem Überholvorgang vergewisserte sich auf seinem Navigationsgerät, ob er eine Raststätte, an der er zum Austreten ausfahren wollte, schon passiert habe und machte entsprechende Eingaben im Gerät. Dabei verringerte sich der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug. Als er dies bemerkte, leitete er einen Bremsvorgang ein, konnte aber einen Zusammenstoß mit dem vor ihm fahrenden Fahrzeug nicht mehr verhindern.
Der Schaden belief sich auf rund 5.175 Euro. Die Mietwagenfirma weigerte sich trotz der vertraglich auf 950 Euro beschränkten Selbstbeteiligung, den Schaden zu übernehmen, und klagte.
Die Entscheidung
Mit Erfolg. Die Richter sahen die Benutzung des Navigationsgerätes während der Fahrt als grob fahrlässig an, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) das Urteil. Grobe Fahrlässigkeit bedeute im Straßenverkehr, dass das Verhalten des Fahrers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar sei. Grob fahrlässig handele, wer die Fahrbahn nicht mehr im Blick behalte und hierdurch einen Unfall auslöse. Insbesondere sei das der Fall, wenn die Unaufmerksamkeit des Fahrers durch nicht verkehrsbedingte Tätigkeiten verursacht werde. Das gelte umso mehr bei schwierigen Verkehrsverhältnissen, die die volle Konzentration des Fahrers erforderten.
Thema:
Haftungsquote, Haftungsverteilung
Gericht:
LG Potsdam, Urteil vom 26.06.2009 - 6 O 32/09
Rechtsindex, DAV
Ähnliche Urteile:
Haftungsverteilung - Kann der Hergang eines Verkehrsunfalls nicht aufgeklärt werden, wird der Schaden aufgrund der Betriebsgefahr beider Fahrzeuge geteilt. Die Geschädigte muss die Hälfte ihres Schadens selber tragen. Urteil lesen
Ein Mitverschulden im Rahmen eines Verkehrsunfalls ist nicht alleine davon abhängig, ob der Geschädigte gegen gesetzliche Sicherheitsbestimmungen verstoßen hat. Ein Mitverschulden ist bereits dann anzunehmen, wenn die Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Urteil lesen
Nürnberg (D-AH) - Wer während der Fahrt auf der Autobahn an seinem Navigationsgerät hantiert und dabei einen Auffahrunfall verursacht, handelt grob fahrlässig und muss deshalb für den Schaden voll aufkommen. Urteil lesen
Kassel/Berlin (DAV). Auch bei scheinbar eindeutigen Unfällen, bei denen die Schuldfrage geklärt scheint, sollte man nicht auf einen Anwalt verzichten. Die entsprechenden Kosten müssen durch den Unfallverursacher ebenfalls ersetzt werden, selbst wenn der Rechtsbeistand schon vor einem Gerichtsverfahren eingeschaltet wurde. Urteil lesen