Ein Frauenarzt fotografierte oder filmte im Behandlungszimmer seiner Praxis in einer Vielzahl von Fällen heimlich die gynäkologische Untersuchung seiner Patientinnen, ohne dass für eine bildliche Dokumentation der Untersuchung eine medizinische Notwendigkeit bestand.

Ein 24-Jähriger aus dem Landkreis Fulda hat sich als Polizist oder Detektiv ausgegeben, um zehn- bis siebzehnjährigen Mädchen zu missbrauchen. Vorwand war die Durchsuchung nach angeblichen Betäubungsmitteln. Nun ist das Urteil gegen den jungen Mann ergangen.

Das Landgericht Berlin hat den 19-jährigen Niclas L. wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Mit seinem Urteil blieb das Gericht etwas unterhalb des Antrages der Staatsanwaltschaft.

In dem Strafverfahren gegen einen 52-jährigen Angeklagten, der bei einem Langzeitausgang aus der Sicherungsverwahrung eine 13-Jährige vergewaltigt haben soll, hat die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

Die Teilnehmerin einer HoGeSa-Kundgebung wurde wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Erfüllung des Tatbestandens des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB durch Zeigen des Hitlergrußes konnte nicht festgestellt werden.

Im Prozess um den Mordfall Christin R. wurden vier der Angeklagten zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Bei zwei davon ist zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Eine Angeklagte ist zu einer Freiheitsstrafe von vierzehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat durch Urteil (Az. 3 StR 233/14) die Auffassung des Landgerichts, bei der Gruppierung der Angeklagten habe es sich um eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 1 StGB gehandelt, im Ergebnis bestätigt.

In dieser Serie berichtet Rechtsanwalt Udo Vetter aus seiner Tätigkeit als Strafverteidiger. Heute geht es um die Frage, was man beachten muss, wenn tatsächlich eine Untersuchungshaft droht. Voreilige Geständnisse sind oftmals das Fundament für eine spätere Verurteilung.

Eine gestohlene Sache ist nicht mehr als geringwertig anzusehen, wenn diese einen Wert von rund 25 oder 30 € hat. Vor Einführung des Euro im Jahr 2002 galt als Obergrenze für den Diebstahl geringwertiger Sachen ein Wert von 50 DM. Seit Einführung des Euro, wird diese Obergrenze überwiegend mit 25 oder 30 € bemessen.

Bei der Frage, ob ein Schadensersatzanspruch gegen eine Frauenärztin besteht, kommt es darauf an, ob der Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig gewesen wäre. Rechtmäßig sei ein Schwangerschaftsabbruch dann, wenn medizinische oder kriminologische Gründe dafür vorliegen.