Bei der Fahndung nach einem Vergewaltiger wurde ein Massen-Gentest durchgeführt, bei dem die Verwandten des Tatverdächtigen deutliche Übereinstimmungen mit den Tatortspuren zeigten. Dieser Beinahetreffer führte letztendlich zum Angeklagten. 

Das Landgericht Osnabrück hat den 44-jährigen Angeklagten und dessen 71-jährige Mutter wegen verschiedener Betäubungsmitteldelikte zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten haben in fünf Fällen rund 1kg  Kokain in das Bundesgebiet verbracht, um damit Handel zu trieben.

Ein Kreditkarteninhaber überlässt seine Karte einem Dritten zur eigennützigen Verwendung. Was ist, wenn der Dritte die Kreditkarte nach dem Tode des Kreditkarteninhabers weiterhin benutzt? Sind die Tatbestände einer Untreue zum Nachteil der Erben erfüllt?

Die bloße Flucht vor der Polizei ist kein (gewaltsamer) Widerstand, auch wenn dadurch gegebenenfalls Dritte gefährdet oder unvorsätzlich verletzt werden. Nach dem Schutzzweck des § 113 StGB muss die Gewalt gegen den Amtsträger gerichtet und für ihn - unmittelbar oder mittelbar über Sachen - körperlich spürbar sein.

Der Kläger begehrt die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 2.500 €, weil ein gegen ihn gerichtetes Strafverfahren aus seiner Sicht zu lange gedauert hatte. Der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat die Klage durch Urteil (15 EK 1/14) abgewiesen.

Die Angeklagte fühlte sich durch eine ausgestellte Collage in ihren religiösen Gefühlen verletzt. Bei einer Änderungen eines einzelnen Buchstabens würde der Schriftzug "Nieder mit Allah" lauten. Sie griff zur Schere und schnitt die von ihr beanstandete Stelle aus der Collage heraus.

Ein Frauenarzt fotografierte oder filmte im Behandlungszimmer seiner Praxis in einer Vielzahl von Fällen heimlich die gynäkologische Untersuchung seiner Patientinnen, ohne dass für eine bildliche Dokumentation der Untersuchung eine medizinische Notwendigkeit bestand.

Ein 24-Jähriger aus dem Landkreis Fulda hat sich als Polizist oder Detektiv ausgegeben, um zehn- bis siebzehnjährigen Mädchen zu missbrauchen. Vorwand war die Durchsuchung nach angeblichen Betäubungsmitteln. Nun ist das Urteil gegen den jungen Mann ergangen.

Das Landgericht Berlin hat den 19-jährigen Niclas L. wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Mit seinem Urteil blieb das Gericht etwas unterhalb des Antrages der Staatsanwaltschaft.

In dem Strafverfahren gegen einen 52-jährigen Angeklagten, der bei einem Langzeitausgang aus der Sicherungsverwahrung eine 13-Jährige vergewaltigt haben soll, hat die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt.