Mit fortschreitendem Alter vertrat ein pensionierter Lehrer die Auffassung, dass Religion Humbug sei. Um die Bevölkerung in seinem Sinne aufzuklären, beklebte er die Heckscheibe seines Fahrzeugs mit verschiedenen Beschriftungen. Wegen zweier Sprüche erfolgte eine Strafanzeige.

Der bislang nicht vorbestrafte Jugendliche lebt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in einem Kinder- und Jugendwohnheim in Hannover. Während der Nachtschicht trat er von hinten an die an einem Schreibtisch sitzende Erzieherin, die er unvermittelt küsste und sodann massiv nötigte. Der 14-Jährige wurde nun verurteilt.

Auf der Bundesstraße fuhr ein Jäger, der ein überfahrenes Reh mit einem Seil an die Anhängerkupplung gebunden hatte und hinter sich her schleifte. Ein weiterer Autofahrer erstellte ein Bild und verbreitete es in den sozialen Medien. In der Zeitung wurde der Jäger als "Rabauken-Jäger" betitelt. Dagegen stellte er Strafantrag wegen Beleidigung.

Mit dem Erscheinen des Angeklagten machte sich massiver Alkoholgeruch im Sitzungssaal breit, der sich besonders verstärkte, als der Angeklagte sprach. Außer den Gerichtspersonen und der Staatsanwältin war sonst niemand außer dem Angeklagten im Raum. Das Amtsgericht verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 € - zu Recht?

Gegen Gaffer, die nach einem Unfall fotografieren und filmen statt zu helfen, will der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf vorgehen. Zudem soll der strafrechtliche Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen die Herstellung und Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen auf verstorbene Personen erweitert werden.

Ein 39-Jähriger beleidigte in der S-Bahn zwei junge Frauen, indem er sie als Schlampen bezeichnete und fortwährend belästigte. Ein Fahrgast mischte sich ein und es kam zum laustarken Streit. Der 39-Jährige schlug um sich und trat aus Wut eine Trennscheibe ein. Das Amtsgericht München hat den Mann nun verurteilt.

Auf einer Wahlkampfveranstaltung im Oktober 2015 stach der Angeklagte der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker unvermittelt mit einem großen Bowiemesser in den Hals und verletzte sie lebensgefährlich. Vier umstehende Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Der Angeklagte wurde nun zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Ein Internet-User loggte sich mit seiner Webcam in den Chatroom eines sozialen Netzwerks ein, in dem bereits 18 weitere User online waren. Offensichtlich wollte sich der User nicht unterhalten, denn er entblößte sich vor der Kamera und begann damit, was andere nicht sehen wollten. Er wurde nach § 184 d StGB verurteilt. Zu Recht?

Der etwa 100 kg schwere Fußballfan sprang einen Polizeibeamten von hinten an, legte seinen rechten Unterarm um seinen Hals und zog den Würgegriff mit voller Kraft zu. Der Beamte versuchte erfolglos den Angreifer abzuschütteln und geriet durch das Abschneiden der Luftzufuhr an den Rand der Bewusstlosigkeit und in Todesangst.

Ein Fußballfan randalierte in einem U-Bahn-Sonderzug mit anderen Fans. Hierbei warf er einen Feuerlöscher gegen die Frontscheibe eines entgegenkommenden Zuges. Der Fan wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von über 7 Jahren verurteilt. Dagegen legte er Revision ein.