Das Landgericht Freiburg hat den 53 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen algerischer Abstammung des Mordes in Tateinheit mit versuchter Entziehung Minderjähriger und Totschlag für schuldig befunden und ihn deswegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt.

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Verurteilung eines Angeklagten zu einer fünfmonatigen, nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe bestätigt, nachdem dieser bei der Essensausgabe einer Tafel einen ehrenamtlichen Helfer geschlagen, angespuckt und beleidigt hatte.

Das Landgericht Berlin hat zwei Angeklagte (unter anderem) wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Auf die Revisionen der Angeklagten hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil des Landgerichts insgesamt aufgehoben.

Tierschützer stiegen in den Nachstunden über den Zaun einer Tierzuchtanlage und betraten über geöffnete Türen die Ställe, um dort Filmaufnahmen zu fertigen. Dort stellten sie Verstöße fest und dokumentierten diese. Die Verletzung des Hausrechts war u.a. unter dem Gesichtspunkt des Notstandes gerechtfertigt.

Im vorliegenden Fall verurteilte die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht München einen 42-jährigen Trockenbauhelfer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten ohne Bewährung und zog seinen PKW im Wert von ca. 25.000€ ersatzlos ein.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amstgericht Düren einen Strafbefehl gegen einen niederländischen Staatsangehörigen und verurteilte diesen wegen Unfallflucht u.a. zu einer Geldstrafe. Außer der Rechtsbehelfsbelehrung war der Strafbefehl in deutscher Sprache abgefasst. Muss ein deutscher Strafbefehl übersetzt werden?

Ein Rentner-Ehepaar entwendete mithilfe eines Greifarmes aus einem Altglascontainer Flaschen, um anschließend das Pfand einzulösen. Bei der Aktion wurden sie von Anwohnern beobachtet und der Polizei gemeldet. Die Staatsanwaltschaft beantragte für beide beim Amtsgericht München Strafbefehle wegen Diebstahls.

"Du hast mir nichts zu sagen, du hast keine Mütze auf und erst musst du mir deinen Ausweis zeigen, bevor ich was muss." - Immer wieder eskalieren Situationen zwischen Polizei und Bürgern, die einfachen Anweisungen nicht Folge leisten wollen. So auch im vorliegenden Fall eines Schülers, der sich mit der Polizei anlegte.

Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Duisburg und verschiedener Nebenkläger hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 18. April 2017 im Loveparade-Strafverfahren die Anklage gegen alle zehn Angeklagten zugelassen.

Das Landgericht Berlin hat den 28-jährigen Hamdi H. und den 25-jährigen Marvin N. wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Führerscheine der Angeklagten wurden eingezogen, die Fahrerlaubnisse lebenslang entzogen.