Ein Junger Mann überquerte einen Zebrastreifen, ohne auf den Verkehr zu achten. Ein Rentner konnte gerade noch rechtzeitig bremsen, berührte ihn aber mit dem Fahrzeug. Es kam zum Streit, bei dem der Rentner gesagt haben soll, dass er ihn erschießen würde. Zuhause fand die Polizei bei dem Rentner eine Smith & Wesson.

Der Sachverhalt

In einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen überquerte ein junger Mann die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten (Smombie?). Der 71-jährige Rentner konnte gerade noch rechtzeitig bremsen und berührte mit dem PKW den Fußgänger ganz leicht am Knie. Es kam zu einem Streit.

Streit: Wie wär´s mit einer Kugel?

Dabei soll nach Aussage des Fußgängers der Rentner gesagt haben, dass er eine Waffe im Auto habe und ihn erschießen würde. Der Rentner bestreitet das. Der junge Mann habe an seine Fensterscheibe geschlagen. Daraufhin habe er gesagt: "Hör auf, du spinnst wohl" und "wenn du nicht aufhörst, dann passiert was. Wie wär´s mit einer Kugel".

Jedenfalls hatte der Fußgänger so große Angst vor dem Rentner, dass er einen anderen Autofahrer bat, ihm zu helfen. Der Autofahrer folgte dem Rentner, der schließlich mit seinem PKW weiterfuhr, und informierte den jungen Mann über den Wohnort. Der Fußgänger ging zur Polizei und machte eine Anzeige.

Waffenfund in der Wohnung des Rentners

Die Polizei fand in der Wohnung des Rentners in einem Tresor einen Revolver der Fa. Smith & Wesson und eine Selbstladepistole der Firma Fabrique Nationale. Die Waffen wurden sichergestellt. Er besaß nicht die hierfür erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis. Es kam zur Anklage wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

Die Entscheidung

Der Rentner hat vor Gericht ein Geständnis wegen des Waffenbesitzes abgelegt. Er ist noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er ist erheblich an Multipler Sklerose erkrankt. Zur Einwirkung auf ihn oder wegen der Tat selbst hielt das Gericht eine Freiheitsstrafe nicht für notwendig. Das Amtsgericht München verurteilte den Rentner zu einer Geldstrafe von 5200 Euro (130 Tagessätzen zu je 40 Euro) wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

Gericht:
Amtsgericht München, Urteil vom 02.03.2016

AG München, PM
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