Der angeklagte Familienvater schlug seine schlafenden Ehefrau mit der Faust gegen den Kopf, schlug die Tochter, verging sich an seiner Ehefrau gegen ihren Willen und würgte sie, bis sie Blitze sah und sich einnässte. Angeklagt wegen häuslicher Gewalt und Vergewaltigung hat das Amtsgericht Hannover sein Urteil gesprochen.

Der Sachverhalt

Zur Überzeugung des Gerichtes schlug der Angeklagte im Juli 2014 der schlafenden Ehefrau sechsmal mit der Faust gegen den Kopf. Am Tag danach schlug er seine Tochter in der Küche derart stark mit der flachen Hand auf ihr Ohr, dass diese den gesamten Tag über ein Taubheitsgefühl verspürte.

Am 22.1.2015 vollzog er gegen den Willen der Ehefrau den Geschlechtsverkehr und drohte, sie zu erwürgen, wenn sie nicht tue, was er wolle. Am Tag nach der Tat würgte der Angeklagte die Ehefrau nach einem erneuten Streit derart stark, dass der Ehefrau schwarz vor Augen wurde, sie Blitze sah und sich einnässte. Der Angeklagte ließ erst von der Ehefrau ab, als der Sohn hinzukam und die Ehefrau begann, den Angeklagten zu treten.

Das Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az. 239 Ls 282/15)

Das Amtsgericht Hannover hat den 48-jährigen Deutschen zu einer Gefängnisstrafe von 4 Jahren wegen dreifacher Körperverletzung und Vergewaltigung verurteilt.

Mit vier Jahren verhängte das Schöffengericht die höchstmögliche Strafe, die ein Amtsgericht verhängen kann. In den Zeugenaussagen berichteten die drei Kinder der Familie und die Ehefrau von jahrelangen Gewaltausbrüchen des Angeklagten, der die Familie tyrannisierte. Daneben wurde u.a. die Hausärztin gehört, die seit 2012 die Verletzungen der Ehefrau dokumentiert hatte.

Die Vorsitzende Richterin Frau Irskens nannte die Tat besonders verwerflich. Der Angeklagte hatte zur Überzeugung des Gerichts zu Hause eine Gewalt- und Drohkulisse aufgebaut und ein Spannungsverhältnis zwischen Fürsorge-/ und Machtposition geschaffen. Das Gericht führte weiter aus, dass der Angeklagte Glück gehabt habe, dass die Anklage "nur" vor dem Amtsgericht erhoben wurde und so eine höhere Strafe nicht möglich war.

Gegen eine Abgabe an das Landgericht sprach aber, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits 5 Monate in Untersuchungshaft saß und im Falle der Abgabe, die Familie erneut vor Gericht hätte aussagen müssen.

Gericht:
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 13.10.2015 - 239 Ls 282/15

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