Das Amtsgericht Köln hat die Femen-Aktivistin Josephine W. wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je EUR 20,00 verurteilt. Das Gericht hat in seiner Entscheidung (Az. 647 Ds 240/14) das Erwachsenenstrafrecht angewandt.

Der Sachverhalt

Die Angeklagte sprang nach Beginn des Gottesdienstes aus den ersten Reihen weitgehend unbekleidet auf den Hauptaltar, um von dort lautstark politische Erklärungen in den Kirchenraum zu rufen. Auf ihren nackten Brüsten trug sie den Schriftzug "I am God".

Die Domschweizer als Sicherheitskräfte holten die Frau vom Altar und übergaben sie der herbeigerufenen Polizei. Noch während der Messe nahmen der Kardinal und Domzeremoniar eine symbolische Reinigung des Altars vor. Der Gottesdienst war vorübergehend gestört..

Die Entscheidung

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte am 25.12.2013 den vom ehemaligen Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner im Kölner Dom abgehaltenen Weihnachtsgottesdienst absichtlich und in grober Weise gestört hat.

Nach § 167 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches ist die absichtliche und grobe Störung des Gottesdienstes einer in Deutschland bestehenden Kirche mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.

Gericht:
Amtsgericht Köln, Urteil vom 03.12.2014 - 647 Ds 240/14

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