Gerichtsmeldung - Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat den Stiefvater der Boxerin Rola El-H. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Wie das Gericht mitteilt, befand sie den Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz sowie in einem Fall in weiterer Tateinheit mit versuchter schwerer Körperverletzung, sowie der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte seiner Stieftochter am 1. April 2011 im Vorfeld eines Weltmeisterschaftskampfes gezielt in die Hand und die Beine geschossen, um sie an einer weiteren Ausübung des Boxsports zu hindern. Ferner habe er zuvor auch Angestellten eines Sicherheitsunternehmens Schussverletzungen zugefügt und überdies bereits im Dezember 2010 den jetzigen Verlobten der Rola El-H. zusammengeschlagen.

Strafzumessung

Bei der Strafzumessung hat das Gericht u.a. strafmildernd berücksichtigt, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte die Schüsse auf seine Stieftochter eingeräumt und sich reuig gezeigt hat. Strafschärfend berücksichtigte das Gericht u.a. die schweren Verletzungen der Rola El-H. sowie den Umstand, dass durch die Tat die Familie zerstört und die Karriere der Geschädigten zumindest vorübergehend beendet worden ist.

Gericht blieb unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft

Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten gefordert hatte. Die Nebenklägerin hatte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert, während die Verteidigung sich für eine Freiheitsstrafe von unter sechs Jahren ausgesprochen hatte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann innerhalb einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.

Gericht:
Landgericht Berlin, Urteil vom 14. November 2011 - (515) 231 Js 981/11 (15/11)

Quelle: LG Berlin PM 106/2011
Redaktion Rechtsindex
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