Eine sogennante Standby-Wohnung, die ohne uneingeschränkte Verfügungsmöglichkeit im ständigen zeitlichen Wechsel mit anderen Personen genutzt wird, begründet in der Regel keinen steuerlichen Wohnsitz, so das Urteil des Hessischen Finanzgerichts.

Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Entsprechende Anträge für das Jahr 2012 können in diesem Jahr aufgrund der Osterfeiertage noch bis 02.04.2013 gestellt werden.

Spenden an gemeinnützige Organisationen im Ausland sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Spendenempfänger die deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt und der Spender dies gegenüber dem Finanzamt nachweist, so das Urteil des FG Düsseldorf.

Der seit dem 01.01.2007 erhobene Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 45% („Reichensteuer“) ist teilweise verfassungswidrig. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden und die Frage zur Klärung dem BVerfG vorgelegt.

Der BFH hat mit Urteil entschieden, dass Aufwendungen für einen separat angemieteten PKW-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein können.

Mit Urteil hat das Finanzgericht Düsseldorf über Einzelfragen der steuerlichen Behandlung von längerfristig in das Ausland entsandten Arbeitnehmern ("Expatriates") entschieden.

Durch Urteil hat der Bundesfinanzhof die Grundsätze präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind.

Wenn eine Person in ein Pflegeheim muss und deswegen die bisherige Mietwohnung kündigt, können die Mietzahlungen für die Monate der einzuhaltenden Kündigungsfrist, trotz leer stehender Wohnung, nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

Erpressungsgelder, die gezahlt werden, damit der gesundheitlich angeschlagene Ehepartner nichts von einer Affäre erfährt, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Mit Urteil hat der Bundesfinanzhof eine anderslautende Entscheidung des Finanzgerichts Köln aufgehoben.

Mit Urteil kam das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu dem Ergebnis, dass eine Klageerhebung per Email ohne qual. elektronische Signatur zwar nicht formgerecht, aber grundsätzlich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sei.