Verfassungsrechtlich sei es nicht geboten, Beiträge zur Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie zur Unfallversicherung in vollem Umfang zum steuerlichen Abzug zuzulassen. Diese Beiträge würden nicht zu den notwendigen Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins gehören.

Als außergewöhnliche Belastungen können Prozesskosten für die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich angesetzt werden. Auch Aufwendungen für die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens und Unterhaltsansprüche sind abzugsfähig, so das Urteil des FG Düsseldorf.

Der BFH hat mit Urteil entschieden, dass Aufwendungen für die berufliche Nutzung der zweiten Wohnung, die sich im Obergeschoss eines ausschließlich von dem Kläger und seiner Familie genutzten Zweifamilienhauses befinden, unter die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer fallen.

Die lang diskutierte Frage nach dem Recht zum Vorsteuerabzug einer GmbH aus Rechnungen eines Strafverteidigers, der den Geschäftsführer verteidigt, ist nunmehr durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs entschieden worden. Mit Folgen auch für viele Rechtsschutzversicherer.

Fuhrunternehmer lassen häufig in ihre LKW Kraftstoffbehälter einbauen, die ein größeres Fassungsvermögen haben. Das kann aber zu Problemem führen, wenn das Unternehmen auch im europäischen Ausland tanken lässt und mit dem getankten Kraftstoff nach Deutschland fährt.

Das Urteil des FG Düsseldorf hat auf die neuere Rechtsprechung des BFH abgestellt, wonach die Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand aus rechtlichen Gründen zwangsläufig entstehen können.

Eine sogennante Standby-Wohnung, die ohne uneingeschränkte Verfügungsmöglichkeit im ständigen zeitlichen Wechsel mit anderen Personen genutzt wird, begründet in der Regel keinen steuerlichen Wohnsitz, so das Urteil des Hessischen Finanzgerichts.

Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Entsprechende Anträge für das Jahr 2012 können in diesem Jahr aufgrund der Osterfeiertage noch bis 02.04.2013 gestellt werden.

Spenden an gemeinnützige Organisationen im Ausland sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Spendenempfänger die deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt und der Spender dies gegenüber dem Finanzamt nachweist, so das Urteil des FG Düsseldorf.

Der seit dem 01.01.2007 erhobene Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von 45% („Reichensteuer“) ist teilweise verfassungswidrig. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden und die Frage zur Klärung dem BVerfG vorgelegt.