In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger die Aufwendungen für seine Geburtstagsfeier (2.470 €), zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen waren, als Bewirtungs- bzw. Werbungskosten bei seinen Arbeitseinkünften geltend. Das beklagte Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht an.

In der Sache geht es darum, ob die Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines runden Geburtstages und der Bestellung zum Steuerberater als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sind.

Nach Auffassung des 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des angefochtenen Bescheides, weil der Senat von der Verfassungswidrigkeit des der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Solidaritätszuschlaggesetzes überzeugt ist.

Ein Hundehalter wehrt sich gegen den hohen Steuersatz für seinen gefährlich eingestuften Hund. Nach der fraglichen Hundesteuersatzung beträgt der Steuersatz für einen "normalen" Hund 96 Euro pro Jahr, für einen als gefährlich eingestuften Hund hingegen 1.200 Euro pro Jahr.

Im Streitfall war der Kläger als eine Art Kellner mit dem Bedienen der Spielbankkunden betraut. Der Arbeitgeber war als eine Art Treuhänder bei der Aufbewahrung und Verteilung der Trinkgelder eingeschaltet. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, es handele sich dabei nicht um steuerfreies Trinkgeld.

Der Kläger hatte über Jahre hinweg hohe Preisgelder aus der Teilnahme an Pokerturnieren (u.a. in den Varianten "Texas Hold'em" und "Omaha Limit") erzielt. Das Finanzamt hat diese der Einkommensteuer unterworfen. Können Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können?

Das Finanzgericht Münster hat sich mit der Frage befasst, ob eine Schuhverkäuferin für die Anschaffung von Schuhen in der Einkommensteuererklärung Werbungskosten geltend machen kann, wenn sie verpflichtet ist, die Schuhe ihres Arbeitsgebers zu kaufen und während der Arbeit zu tragen.

Nach dem Umzug einer Rentnerin übernahm das zuständig gewordene Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler ungeprüft die bisherige Besteuerung der Rente. Jahre später bemerkte das Finanzamt, dass diese Art von Rente in voller Höhe hätte besteuert werden müssen und verlangte eine Steuernachzahlung von rund 140.000 Euro.

Das Finanzgericht Münster hat darüber entschieden, ob Aufwendungen für eine Abschiedsfeier, die ein Arbeitnehmer anlässlich eines Arbeitgeberwechsels veranstaltet, als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig sind. Der Arbeitnehmer gab für die Ausrichtung der Abschiedsfeier, an der ca. 100 Personen teilnahmen, rund 5.000 EUR aus.

Ein Räuberischen Aktionär, der aktienrechtliche Anfechtungsklagen anstrengt, um anschließend die Klage gegen eine erhebliche finanzielle Abfindung zurückzunehmen, unterliegt der Einkommensteuer und bei Wiederholungsabsicht auch der Umsatzsteuer, so das Urteil des Finanzgerichts Köln.