Die Änderung eines Steuerbescheides, aufgrund einer unvollständigen Eingabe des Steuerpflichtigen im elektronischen Elster Verfahren, kann vom Finanzamt nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann, dass der Steuerpflichtige grob fahrlässig gehandelt habe.

Einem in Deutschland wohnender Arzt wurde die begehrte Eigenheimzulage für sein Haus auf Kreta versagt. Es ist europarechtlich nicht geboten, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland eine Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt in einem anderen Mitgliedsstaat der EU zu gewähren, so das Gericht.

Wenn zweifelsfrei feststeht, dass Waren an einen Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet befördert wurden und der Warenerwerb dort den Vorschriften der Umsatzbesteuerung unterliegt, ist diese innergemeinschaftliche Lieferung auch dann steuerbefreit, wenn der Abnehmer nicht über eine USt-IdNr. verfügt.

Ein Beweisverwertungsverbot bestehe selbst dann nicht, wenn bei der Datenbeschaffung nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt worden sein sollte. Auch wenn völkerrechtliche Übereinkommen umgangen worden sein sollten, sei dies unschädlich.

Zusammen veranlagte Ehegatten, die mehrere Wohnungen nutzen, können die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur einmal bis zum gesetzlich geregelten Höchstbetrag in Anspruch nehmen können.

Das Finanzgericht Köln hat zwar erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Steuer-ID geäußert. Kam aber nicht zur Überzeugung, dass das Recht des einzelnen Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung das Interesse der Allgemeinheit an einer gleichmäßigen Besteuerung überwiegt.

Hinterzogene Lohnsteuer - Fälscht der Angestellte einer Firma die Lohnabrechnung, so dass dafür weniger Einkommenssteuer abzuführen ist, hat das Unternehmen und nicht der Mitarbeiter letztendlich für den Differenzbetrag gegenüber dem Fiskus aufzukommen.

In Fällen einer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung reicht es nicht aus, dem Finanzamt einfach einen Haufen Belege und Ordner zur Auswertung hinzustellen. Unterlagen müssen so aufbereitet sein, dass dem Finanzamt ohne größere eigene Ermittlungen die Veranlagung möglich ist.

Urteil: Wer eine Internetdomain verkauft muss keine Steuer zahlen, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt und kein gewerblicher Handel vorliegt.

Ein Rechtsanwalt und Steuerberater darf im Rahmen einer ihn persönlich betreffenden Außenprüfung die Vorlage von mandantenbezogenen Unterlagen nicht verweigern, wenn das Finanzamt die Unterlagen lediglich in neutralisierter Form verlangt.