Das Honorar eines Autors für die Lesung aus seinem Werk unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%, wenn die Lesung einer Theatervorführung vergleichbar ist, so das Urteil des Finanzgerichts Köln.

Die Kosten einer Eheschließung können nach Urteil des FG Berlin-Brandenburg auch dann nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie deshalb besonders hoch sind, weil einer der Ehepartner ausländischer Staatsbürger ist.

Ein Haus wurde mit Darlehen erworben und vermietet. Jahre später wird das Gebäude mit Verlust verkauft, das Darlehen kann nicht vollständig abgelöst werden. Es müssen weiterhin Schuldzinsen aufgewendet werden. Diese können auch nachträglich in der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.

Der Bundesfinanzhof hat durch Urteil entschieden, dass die vom Erben in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger zu leistende, noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuer-Abschlusszahlung für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuergesetzes abzugsfähig ist.

Pflegeaufwendungen können im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden und so zu einer erheblichen Entlastung der Betroffenen und ihrer Angehörigen führen. Ein Beitrag darüber, was von der Steuer abgesetzt werden kann.

Nach Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Juli 2012, können Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 28 Abs. 4 SGB V, die sogenannten "Praxisgebühren", nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können.

Unternehmer sind für die Durchführung der selbständigen Tätigkeit oftmals unterwegs. Ein Beitrag über die Arten von Reisekosten, steuerliche Änderungen und Auswärtstätigkeiten.

Der Bundesfinanzhof hat sich zuletzt 1964 mit der Frage befasst, ob Prostituierte gewerblichen Einkünfte erzielen. Damals verneinte der BFH die Frage, weil sie sich nicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligten. Daran sei nicht mehr festzuhalten, so der BFH.

Das Finanzgericht Münster hat deutlich gemacht, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht etwa deshalb unrichtig ist, weil sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail enthält.

Fahrtkosten in Zusammenhang mit unentgeltlicher Kinderbetreuung können in Höhe von 2/3 der Aufwendungen als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten steuerlich abzugsfähig sein so das Urteil des FG BW.