Nach Urteil des FG Köln (Az. 13 K 3735/10), kann eine Spende an den Papst in Deutschland nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Eine Spende sei u.a. nur dann steuerlich abziehbar, wenn der Spendenempfänger in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR-Staat gelegen ist.

Der Sachverhalt

Geklagt hatte eine Steuerberatungs-GmbH, deren Geschäftsführer im Rahmen einer Generalaudienz Papst Benedikt XVI. persönlich einen Scheck über 50.000 Euro übergeben hatte. Hierfür erhielt die GmbH eine Spendenbescheinigung, die als Aussteller den “Staatssekretär seiner Heiligkeit“ und als Ausstellungsort den Vatikan auswies. Die Spende sollte osteuropäischen Jugendlichen die Teilnahme am Weltjugendtag 2008 in Sydney ermöglichen.

Das Finanzamt sah nicht die katholische Kirche Deutschland, sondern den Vatikanstaat als Empfänger der Zuwendung an und versagte den Spendenabzug.

Das Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 13 K 3735/10)

Der 13. Senat des Finanzgerichts Köln wies die hiergegen erhobene Klage ab. Er folgte nicht der Auffassung der Klägerin, wonach eine deutsche Untergliederung der katholischen Kirche als Spendenempfänger anzusehen sei. Eine Spende sei nach deutschem Recht nur dann steuerlich abziehbar, wenn der Spendenempfänger eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle sei, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR-Staat gelegen ist.

Diese Voraussetzungen seien bei einer Spende unmittelbar an den Papst nicht erfüllt. Denn als Empfänger der Zuwendung kämen nur der Heilige Stuhl, der Vatikanstaat oder die katholische Weltkirche in Betracht, die allesamt im Vatikan ansässig seien. Der Vatikan gehöre aber weder der EU noch dem Europäischen Wirtschaftsraum an. Auch verstoße die Versagung des Spendenabzugs nicht gegen die europarechtliche Regelung zur Kapitalverkehrssteuerfreiheit. Der Senat hat gegen das Urteil die Revision zum Bundesfinanzhof in München wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Gericht:
Finanzgericht Köln, Urteil vom 15.01.2014 - 13 K 3735/10

FG Köln
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