11.06.2007 - Der Kreativität der Steuerbehörden ist keine Grenzen gesetzt. Das von einem verstorbenen Vermieter angeordnete Vermächtnis, weiterhin für zehn Jahre zur gleichen (günstigen) Miete wohnen zu dürfen, ist erbschaftsteuerpflichtig. Auf dieses Urteil des Finanzgerichts München macht Anette Rehm von der Quelle Bauparkasse aufmerksam.

Die Richter befanden, dass der so begünstigte Mieter trotz des bereits bestehenden Mietverhältnisses dadurch bereichert wurde, dass er ein Recht auf Fortsetzung des Mietverhältnisses zu dem wesentlich niedrigeren Wert als der ortsüblichen Miete erlangt hat.

Und dieser geldwerte Vorteil unterliegt nun einmal der Erbschaftsteuer.

Die Tatsache, dass kein Mietspiegel oder Mietgutachten vorlag und eine Mieterhöhung durch den Erblasser auch nicht erfolgt wäre, spiele hier keine Rolle, urteilten die Finanzrichter.

(FG München, Urteil vom 24.1.2007, Az. 4 K 816/05)
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