Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat durch Urteil (Az. L 13 AS 37/15)  entschieden, dass ein heute 69jähriger Mann wegen falscher Angaben Hartz IV-Leistungen für mehr als sieben Jahre in Höhe von knapp 48.000 Euro zurückzahlen muss. Hinweisgeber war der Schwiegersohn, der das Jobcenter informierte.

Ist ein Arbeitnehmer allein infolge seiner beruflichen Tätigkeit polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt und erleidet dieser hierdurch einen Gesundheitsschaden, so ist ein Arbeitsunfall anzuerkennen. Eine Bahnmitarbeiterin musste sich komplett entkleiden und einer Leibesvisitation unterziehen.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass der KfzFreibetrag bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II auch dann nicht mehrfach beansprucht werden kann, wenn mehrere erwerbsfähige Familienmitglieder nur ein gemeinsames Auto haben.

Wer jahrelang ohne "Trauschein" zusammenlebt, entscheidet sich bewusst gegen eine Heirat.  Wird nach Diagnose einer schweren Erkrankung geheiratet, spricht das für eine Versorgungsehe. Dies gilt auch, wenn es sich um eine langjährige und von Liebe geprägten Beziehung handelt.

Der aus Kamerun stammenden Kläger, dessen Asylantrag bereits im Jahr 2004 abgelehnt worden war, hatte bislang nicht an der Beschaffung der Passpapiere mitwirkt. Allein deshalb konnte die Abschiebung des Klägers noch nicht vollzogen werden. Deshalb wurden seine Leistungen gekürzt. Zu Recht, sagt das Bundessozialgericht.

Die Eigentümerin eines 205 m² großen Wohnhauses, scheiterte mit ihrer Klage die ihr gewährten SGB II-Leistungen nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss zu erhalten. Nach Ansicht der Richter der 18. Kammer des Sozialgerichts Detmold war die Klägerin aufgrund ihres Vermögens in Form des Wohnhauses nicht hilfebedürftig.

Die Klägerin beantragte Hartz-IV-Leistungen und verschwieg ein Vermögen von rund 24.000 €. Fast 3 Jahre später erhielt das Jobcenter über einen automatisierten Datenabgleich Kenntnis über dieses Vermögen und verlangt nun 16.500 € zurück. Die Frau klagt vor dem Landessozialgericht Stuttgart.

Der 1941 geborene deutsche Kläger bezieht eine Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Irgendjemand aus der Familie gab der Rentenversicherung den Hinweis, dass der Kläger an der Costa Blanca in Spanien lebe. Der Kläger verlangt, dass der Name eines Tippgebers offengelegt wird. Darüber hat das Sozialgericht Berlin entschieden.

Das Sozialgericht Heilbronn (Az. S 15 AS 2208/14) hat abweichend von der derzeitigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entschieden, dass Personen, die sich mit einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Das Sozialgericht Berlin hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob das Sozialamt verpflichtet ist, nach Abschaltung des bisherigen digitalen Standards DVB-T die Kosten für die Anschaffung eines Receivers zum Empfang des neu eingeführten digitalen Antennenfernsehens DVB-T2 HD zu übernehmen.