Wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs erkrankt, hat Anspruch auf Opferentschädigung. Wird eine durch den Angriff verursachte psychische Erkrankung durch die Flucht des Täters vor der Strafvollstreckung verschlimmert, so sei dies ebenfalls eine Folge der Gewalttat.

Wer dem Tierarzt helfend zur Hand geht und beim Festhalten der eigenen Katze gebissen wird, sollte nicht auf die Übernahme seiner Behandlungskosten und auf Verletztengeld durch die gesetzliche Unfallversicherung hoffen.

Wird eine Frau zunächst arbeitslos und dann schwanger, muss die Arbeitsagentur ihr das fällige Arbeitslosengeld weiter zahlen. Auch dann noch, wenn die Frau wegen der Schwangerschaft inzwischen mit einem ärztlichen Beschäftigungsverbot belegt wurde und sie damit für die Agentur faktisch nicht mehr vermittelbar ist.

Die Klage eines Sozialhilfeträgers gegen die Tochter einer verstorbenen Schenkerin, die später Sozialhilfe erhalten hatte, war erfolgreich. Der Sozialhilfeträger konnte nachweisen, dass die Tochter umfangreiche Schenkungen erhalten hatte und die verstorbene Mutter vor ihrem Tod bedürftig geworden war.

Bleibt unklar, ob die Geldzahlung von Verwandten zur Unterstützung eines Hartz IV Empfängers ein Geschenk oder nur ein Darlehen sein sollte, geht dies zu Lasten des Hartz IV Empfängers. Die Zahlung ist als Einkommen leistungsmindernd auf den Hartz IV Anspruch anzurechnen.

Der Kläger machte gegenüber dem beklagten Jobcenter Wertersatz geltend für geleistete Arbeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung (sogenannter Ein-Euro-Job), bei der es nach den Feststellungen des Landessozialgerichts am Merkmal der Zusätzlichkeit fehlte.

Stalking-Opfer können nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz rechnen. Die Drohung mit Gewalt ist nur dann als tätlicher Angriff anzusehen, wenn die Gewaltanwendung unmittelbar bevorsteht. Hingegen reichen "gewaltlose", insbesondere psychische Einwirkungen auf das Opfer nicht aus.

Berliner Hartz IV Empfänger haben gegen das Jobcenter keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Renovierung einer neu gemieteten Wohnung. Es ist davon auszugehen, dass in Berlin ausreichend Wohnungen angeboten werden, die auch ohne Renovierung sofort bewohnbar sind.

Nach Entscheidung des LSG Sachsen ist es in der Regel zumutbar, dass sich zwei Kinder im Alter von vier und fast zwei Jahren ein gemeinsames Kinderzimmer teilen. Ob ein eigenes Zimmer benötigt werde, hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab, die hier nicht vorlagen.

Das Landessozialgericht hat jetzt entschieden, dass als Ersatz einer nicht mehr reparierbaren Haustür die preiswerteste Kunststoffhaustür vom Baumarkt angemessen sei. Zusammen mit den Einbaukosten durch einen örtlichen Handwerker sei ein Betrag von 750,00 € ausreichend.