Nach Verabschiedung des sog. "Bildungspakets" ist in Ausnahmefällen die Zahlung von Nachhilfeunterricht von dem Hartz-IV-Träger zu zahlen, wenn es um eine kurzfristige Hilfe geht, die zur Erreichung des Klassenziels geeignet und erforderlich ist.

Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe haben Mütter keinen Anspruch auf Elterngeld, so dass Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg. Die Gewährung von Elterngeld sei selbst dann ausgeschlossen, wenn Mutter und Kind in der JVA zusammen untergebracht sind.

Vom Stromlieferanten mit der Jahresabrechnung zurückerstattete Vorauszahlungen, die ein Hartz-IV-Empfänger aus seiner Regelleistung bezahlt hat, sind kein Einkommen.

Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, so besteht regelmäßig kein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente. Nur wenn besondere Umstände die Annahme einer sogenannten Versorgungsehe widerlegen, kann eine entsprechende Rente beansprucht werden.

Ein Ehemann beruft sich auf Getrenntleben und klagt auf Übernahme der Pflegekosten. Allein aus der Unterbringung in einem Pflegeheim folgt aber keine Trennung vom Ehepartner. Hiervon ist vielmehr erst bei einem nach außen erkennbaren Trennungswillen auszugehen.

Verschickt eine Behörde einen Bescheid, von dem sie später nicht mehr weiß, von wem und warum er versandt wurde, handelt es sich um einen "Scheinverwaltungsakt", der seine volle Gültigkeit hat.

Eine Infektion der Bandscheibe und der angrenzenden Wirbelkörper (Spondylodiszitis) kann nicht allein aufgrund der Tätigkeit eines Bestatters bei diesem als Berufskrankheit anerkannt werden.

Auch während der Verbüßung einer Haftstrafe hat eine Mutter Anspruch auf Elterngeld, wenn sie im Gefängnis zusammen mit ihrem Kind lebt und für dieses tatsächlich und wirtschaftlich sorgt. Die Richtlinien des Bundesministeriums widersprechen dem Gesetz.

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Anrechnung einer Einkommensteuerstattung auf das Arbeitslosengeld II. Ihre hiergegen erhobene Klage blieb vor den Sozialgerichten ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Asylbewerbern, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, kann auch bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der der Leistungen zugrunde liegenden Normen im Eilverfahren (Einstweiligen Rechtsschutzverfahren) keine höhere Leistung zugesprochen werden.