Nach Urteil des SG Berlin muss das Jobcenter grundsätzlich nicht für Doppelmieten aufkommen, die dadurch entstehen, dass ein altes Mietverhältnis noch ausläuft, während bereits eine neue Wohnung bezogen wurde.

Zur Ausübung seines Umgangsrechts bekam ein Hartz-IV-Empfänger pro Quartal eine Reise in die USA bezahlt, damit er seinen Sohn besuchen kann. Das Gericht hat nun festgestellt, dass nur eine jährliche Besuchsreise angemessen sei.

Auch Schüler einer Ganztagsschule können einen Anspruch auf eine ergänzende angemessene Lernförderung nach § 28 SGB II haben, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

Zwei Männer gerieten zuerst verbal aneinander und nach dem Rauswurf aus einer Disco ging es vor der Türe weiter. Der eine wurde schwer verletzt und begehrt eine Opferentschädigung. Zu Unrecht, denn er habe seine Schädigung wesentlich mit verursacht.

Nahrungsergänzungsmittel sind zwar Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu ergänzen, begründen nach Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen jedoch keinen Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 5 SGB II.

Nach Urteil des BSG können Arbeitnehmer, die ergänzend Hartz-IV-Leistungen bekommen, die Ausgaben für Geschäftskleidung oder Friseurbesuche nicht als Werbungskosten bei der Steuer absetzen.

Vom Arbeitgeber gezahlte Vergütungen zu Verpflegungsmehraufwendungen, Verpflegungszuschüsse oder Spesen können in Höhe des steuerlich privilegierten Rahmens gemäß § 11 Abs. 3 SGB II a.F. anrechnungsfrei bleiben.

Eine neue Liebe, aber keine neue Eheschließung, weil noch das Scheidungsverfahren der ersten Ehe läuft. Der Partner erkrankt noch vor der erneuten Heirat an Krebs und stirbt 19 Tage nach der Eheschließung.

Stillende Mütter erhalten wegen eines höheren Kalorienbedarfs und wegen sonstiger mit dem Stillen verbundener Kosten keine höheren Hartz-IV-Leistungen. Auch liegt keine Ungleichbehandlung gegenüber schwangeren Frauen vor.

Nach dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts sind Kniebelastung von Müllwerkern vergleichbar mit derjenigen von Hochleistungssportlern. Erleidet ein Müllwerker eine Meniskuserkrankung, ist diese bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen als Berufskrankheit anzuerkennen und zu entschädigen.