Haben Hilfebedürftige die ihnen für das Begleichen der Miete gewährten Zahlungen wiederholt zweckwidrig verwendet, muss das Jobcenter die aufgelaufenen Mietschulden nicht übernehmen. Eine Änderung des Zahlungsverhaltens der Antragsteller war nicht ersichtlich.

Die Fettabsaugung gehört grundsätzlich nicht zu den von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringenden Kassenleistungen, so das Urteil des LSG Baden-Württemberg. Eine an Übergewicht leidende Frau begehrte eine Absaugung der Fettdepots an den Oberschenkeln.

Das SG Düsseldorf hat den Eilantrag eines Taxiunternehmers, der sich gegen Beitragsnachforderungen der Deutschen Rentenversicherung gewandt hatte, abgelehnt. Die Rentenversicherung hatte Beiträge in Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro nachgefordert.

Das Sozialgericht Mainz entschied durch Urteil, dass ein Anspruch auf Kfz-Beihilfe nur bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln besteht.

Urteil zum Thema Mehrbedarf für Alleinerziehende und Wortlaut des § 21 Abs 3 SGB 2. Nur eine regelmäßige und erhebliche Unterstützung bei der Pflege und Erziehung der Kinder durch weitere Personen kann dem Anspruch auf Mehrbedarf entgegenstehen.

Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden. Diese Altersgrenze gilt ausnahmslos auch für behinderte Menschen, so das Urteil des LSG Hessen.

Es ging um 15 Cent "Hartz IV", gegen das sich das Jobcenter wehrte und gegen ein Urteil des SG Nordhausen Berufung einlegte. Diese wurde jedoch zurückgewiesen und das LSG hat dem Jobcenter Missbräuchlichkeitskosten in Höhe von 600,- EUR auferlegt.

Eine jährliche Berechnung des Einkommens bei selbständiger Tätigkeit mit einer anteiligen Verteilung auf die 12 Kalendermonate kann nicht nur bei Saisonbetrieben vorgenommen werden, sondern auch in anderen Betrieben, wenn eine jahresbezogene Betrachtung erforderlich ist.

Wer sich auf dem Rückweg von der Raucherpause zum Arbeitsplatz verletzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Rauchen ist eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit, so das Urteil des SG Berlin.

Der Zeitaufwand eines gerichtlichen Sachverständigen für Literaturstudium, das lediglich auf den Erwerb des vom Sachverständigen zu erwartenden Kenntnistandes gerichtet sei, sei grundsätzlich nicht entschädigungsfähig.