Eine Krankenkasse darf ein ihr eingereichtes Lichtbild nur so lange speichern, bis die elektronische Gesundheitskarte hiermit hergestellt und sie dem Versicherten übermittelt wurde. Eine Speicherung bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses ist hingegen datenschutzrechtlich unzulässig.

Der Transport von Eigenblutspenden wird Versicherten nur bezahlt, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist. Entscheidet sich ein Versicherter aus Zeit- und Kostengründen für eine Blutentnahme in der Nähe seines Wohnortes, so habe er die Kosten für den Bluttransport selbst zu tragen.

Eine Hartz-IV-Empfängerin lebte in einem sogenannten sozialen Brennpunkt. Aufgrund der problematischen Bevölkerungsstruktur ist sie in ein "besseres" Wohngebiet der Stadt gezogen. Dabei entstehen Mehrkosten für die Wohnung in Höhe von 54 Euro pro Monat. Sie fordert höhere Sozialleistungen.

Nach der Räumung einer Mietwohnung ließ ein Hartz-IV-Empfänger seine Möbel einlagern. Nach einer gewissen Zeit benötigte er die meisten Einrichtungsgegenstände nicht mehr und ließ diese durch die Speditionsfirma entsorgen. Die Entsorgungskosten soll das Jobcenter übernehmen.

Eine Einmalzahlung aus der privaten Unfallversicherung ist als Einkommen bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu berücksichtigen. Die Zahlung stelle keine öffentlich-rechtlich anderweitig zweckbestimmte Leistung i.S.d. § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II dar.

Der Grundsatz, wonach das Jobcenter für große und teure Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern nicht die volle Miete tragen muss, gilt nicht unbegrenzt. Wer zwischenzeitlich wieder gearbeitet hat, kann unter Umständen eine zweite Übergangsfrist beanspruchen.

Nach Arbeitsende machte sich eine Hotelangestellte auf den Heimweg und führte währenddessen mit dem Handy ein Gespräch. Beim Überqueren eines unbeschrankten Bahnübergangs wurde sie von einer Bahn erfasst. In der Klage geht u.a. darum, ob ein Arbeitsunfall anzuerkennen ist.

Der Antragsteller bat das Jobcenter vergeblich ihm den Namen und die E-Mail-Adresse des nunmehr zuständigen Sachbearbeiters zu nennen, da seine bisherige Sachbearbeiterin urlaubsabwesend sei. Er versucht sein Begehren gerichtlich durchzusetzen.

Der Fall: Ein selbständiger Versicherungsfachwirt zeigte der Berufsgenossenschaft den Verdacht einer Berufskrankheit an. Er leide an wiederkehrenden schweren Depressionen. Schuld daran seien die langen Arbeitszeiten, der Umgang mit teils schwierigen Kunden und Kollegen und der mangelnde Rückhalt durch Vorgesetzte.

Anlässlich seiner gestrigen feierlichen Amtseinführung hat der Präsident des Bayerischen Landessozialgerichts Günther Kolbe auf eine Klagelawine hingewiesen, die derzeit die sieben bayerischen Sozialgerichte erfasst.