Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen führt aus, dass der Schulbesuch eines bulgarischen Kindes keinen Anspruch auf SGB II Leistungen (Hartz-IV) auslöst. Es bestehe durch den Schulbesuch kein Aufenthaltsrecht der Antragsteller, das dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S.2 Nr. 2 SGB II entgegenstehe.

Die Klägerin litt unter einer starken Körperbehaarung, insbesondere im Gesicht. Der behandelnde Arzt bescheinigte insoweit einen starken Leidensdruck. Die Frau beantragte bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine Haarentfernung durch Laser-Epilation. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab.

Ein Arbeitnehmer fuhr jeden Tag 50km zu seinem Arbeitsplatz. Er kündigte das unbefristete Arbeitsverhältnis und arbeitete befristet auf 2 Monate in einem Betrieb in der Nähe seines Wohnortes. Danach meldete er sich arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld. Die Bundesagentur für Arbeit stellte den Eintritt einer Sperrzeit von 12 Wochen fest. Zu Recht?

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass bei einem Umzug, für den das Jobcenter eine Zusicherung (hinsichtlich der Aufwendungen für die neue Unterkunft) erteilt hat, auch die Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses zu den "eigentlichen" Umzugskosten im engeren Sinn zählen.

Ein Motorradfahrer verlor nach einem Unfall eine Niere und ist seitdem querschnittsgelähmt. Zur Blasenentleerung muss er selbst einen Katheter legen. Er gab an, täglich ca. 3 ½ l zu trinken. Seine Krankenversicherung hielt das für zu viel und bewilligte die Anzahl Katheter und Bettbeutel für eine tägliche Trinkmenge von 2 ½ l.

Das LSG Rheinland-Pfalz weicht von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ab, wonach bei einem Aufenthalt von EU-Bürgern im Bundesgebiet von mindestens sechs Monaten Sozialhilfe geleistet werden muss, weil das vom Gesetz vorgesehene Ermessen der Sozialhilfeträger zur Leistung in diesen Fällen auf Null reduziert sei.

Die Beteiligten streiten um eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die der Kläger sich durch den angeblichen Alkoholkonsum seiner Mutter während seiner Schwangerschaft zugezogen haben will.

Chronisch kranke und behinderte Menschen, die über einen Funktionsgymnastikkurs auf Kosten der Krankenkasse dauerhaft medizinisch notwendige Übungen erlernt haben, haben nach einer gewissen Zeit Anspruch auf einen Auffrischungskurs. Das hat das Sozialgericht Mainz entschieden.

Ist das Jobcenter verpflichtet, einem Hartz-IV-Empfänger die Kosten für eine größere Wohnung zu bezahlen, nur weil sich dort regelmäßig auch das Kind der Ex-Partnerin aufhält? Haben sogenannte "soziale Eltern" sozialrechtliche Ansprüche, wenn sie Bezugs- und Vertrauensperson des Kindes sind? Hierüber hat das SG Berlin entschieden.

Muss das Jobcenter die Kosten für eine Monatskarte des öffentlichen Nahverkehrs übernehmen, wenn eine alleinerziehende Mutter für ihr Kind lediglich einen Kita-Platz in einem anderen Stadtteil erhält? Über diese Frage hat das Sozialgericht Mainz entschieden.