Langzeitarbeitslos - Wer auf Veranlassung der Arbeitsbehörde einem 1-Euro-Job nachgeht, dem steht deswegen keine möglicherweise sonst fällige Rente wegen Erwerbsminderung mehr zu. Das hat jetzt das Sozialgericht Dortmund entschieden.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, war ein 47-jähriger Hagener Langzeitarbeitsloser beauflagt worden, als Hausmeistergehilfe in einem so genannten 1-Euro-Job tätig zu sein. Da der Mann aber nachweislich unter sozialer Phobie, krankhaftem Alkoholismus und depressiven Störungen leidet, beantragte er eine Rente wegen Erwerbsminderung. Die wurde ihm aber von der zuständigen Deutschen Rentenversicherung Westfalen versagt.

Sozialrichter: Auflage-Job belegt tatsächliche Arbeitsfähigkeit

Zu Recht. Weil der Mann - wenn auch unter behördlicher Zwangsauflage - der zumutbaren Tätigkeit als Hausmeistergehilfe nachkomme, könne er nach Auffassung der Sozialrichter noch mindestens sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein und wäre damit nicht voll erwerbsgemindert. "Zwar handelt es sich bei der Arbeitsgelegenheit um kein reguläres Arbeitsverhältnis, gleichwohl bestätigt die tatsächliche Arbeitsleistung im Rahmen des 1-Euro-Jobs seine ausreichende Erwerbsfähigkeit", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) das Dortmunder Urteil.

Quelle: Deutsche Anwaltshotline
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