ARAG AG
Legaler Steuertrick für werdende Eltern
In einem ersten Urteil zu dieser Sache entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, dass ein solcher Steuerklassenwechsel zu den erlaubten steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gehört, denn hätte der Gesetzgeber dies ausschließen wollen, hätte er dies per Gesetzt bestimmen können. So ganz wollten sich die Essener Richter allerdings nicht festlegen und ließen die Revision zum Bundessozialgericht zu
(LSG Nordrhein-Westfalen, Az.: L 13 EG 40/08 und L 13 51/08).
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