Rechtsinfo: Eheleute können vor der Geburt eines Kindes ihr Nettoeinkommen erhöhen und sich so ein höheres Elterngeld sicher, indem sie die Steuerklasse wechseln. Laut ARAG Experten ist ein solcher Trick völlig legal und kann den Eltern nicht als Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden.

In einem ersten Urteil zu dieser Sache entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, dass ein solcher Steuerklassenwechsel zu den erlaubten steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gehört, denn hätte der Gesetzgeber dies ausschließen wollen, hätte er dies per Gesetzt bestimmen können. So ganz wollten sich die Essener Richter allerdings nicht festlegen und ließen die Revision zum Bundessozialgericht zu
(LSG Nordrhein-Westfalen, Az.: L 13 EG 40/08 und L 13 51/08).
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