Das Sozialgericht Berlin entschied, dass Hartz IV-Empfänger die Kosten für eine Kindergartenreise selbst übernehmen müssen. Die Richter wiesen daraufhin, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.

Der Sachverhalt

Nach Informationen des juristischen Portal Rechtsindex, lebt der 5jährige Antragsteller mit seinen 4 Geschwistern und den Eltern von ca. 1.900 Euro Hartz IV zuzüglich 888 Euro Kindergeld. Er besucht eine private Kita in Berlin. Im Mai ist eine 5tägige Reise der Kita-Vorschulgruppe in ein Ferienheim in Brandenburg geplant, die 121 Euro kosten soll. Nach Antrag lehnte das Jobcenter eine Kostenübernahme ab.

Die Entscheidung

Das Sozialgericht Berlin bestätigte die Entscheidung und legte dar, dass Hartz IV-Empfänger eine Kita-Reise selbst bezahlen müssen. Für einen Zuschuss des Jobcenters gibt es - anders als für "mehr-tägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen" in § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II - keine Rechtsgrundlage. Derartige Kindergartenfahrten sind vom Gesetz nicht erfasst. Es besteht auch kein Anspruch aufgrund der Härtefall-Rechtsprechung des BVerfG, denn es geht nicht um einen laufenden besonderen Bedarf, sondern um einen einmaligen. Ein Darlehen kommt nicht in Betracht, denn der Betrag kann durch Umschichtung aus den bereits gewährten Leistungen aufgebracht werden. Auf die Reise hätte auch gespart werden können, zumal sie seit einem Jahr geplant gewesen ist.

Gericht:
Sozialgericht Berlin - Beschluss vom 14. April 2010 (S 39 AS 9775/10 ER)

Rechtsindex (ka)
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