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RSS für Newsreader und für Webmaster
Darf ich das RSS-Feed auf meine eigene Webseite einbinden?
Ja, inzwischen können wir Ihnen einzelne oder alle Rechtsgebiete als RSS anbieten.
Weitere Informationen zum RSS und die RSS Adressen finden sie unter: Rechtsfeed
Kostenlose Werbung
Rechtsanwälte und Kanzleien mit eigenen Webseiten können kostenlos in eine unserer Rechtskategorien werben. Gerne nehmen wir auch Sie und Ihre Kanzlei in unsere Anwaltsempfehlungen auf und bewerben Sie auf unseren jeweiligen Rechtskategorien. Die verschiedenen Kategorien finden Sie auf der linken Seite unserer Internetseite. Per Zufallsgenerator wird neben den Beiträgen eine kleine Auswahl von Anwälten angezeigt. Weitere Informationen finden Sie unter AnwaltsmarketingIhre Pressemeldung und Nachrichten
Sie haben hier die Möglichkeit Ihre kommentierten Urteile, Entscheidungen und sonstige Rechtsinformationen kostenlos zu veröffentlichen. Ihre Pressemeldung erscheint unmittelbar nach Freischaltung auf etlichen RSS- und Nachrichtenportalen und Redaktionen. Nutzen Sie die Gelegenheit Ihr Fachwissen öffentlich zu präsentieren und Journalisten, Redaktionen und juristischen Leserschaft zur Verfügung zu stellen.Ihre Meldung können Sie hier einreichen: Pressemeldung einstellen
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