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RSS für Newsreader und für Webmaster

Mit einem RSS-Reader Ihrer Wahl wird in einem bestimmten Zeitabstand die Webseite www.rechtsindex.de nach neuen und aktuellen Änderungen bzw. RSS-Feeds überprüft. Eine festgestellte Veränderung wird Ihnen dann direkt lokal auf Ihrem Computer angezeigt. Es wird Ihnen dann die Überschrift und ein kurzer Textausschnitt des neuen Beitrags angezeigt. Sollte der Beitrag in Ihrem Interesse liegen, können Sie über Ihren RSS-Reader unsere Seite besuchen und den gesamten Text des Beitrages lesen. Auch andere Webseiten, die einen RSS-Feed anbieten, können mit Ihrem Programm abgerufen werden. Auf diesem Wege werden Sie sehr zeitnah informiert, wenn sich Inhalte auf unserer Seite verändern.

Darf ich das RSS-Feed auf meine eigene Webseite einbinden?

Ja, inzwischen können wir Ihnen einzelne oder alle Rechtsgebiete als RSS anbieten.
Weitere Informationen zum RSS und die RSS Adressen finden sie unter: Rechtsfeed


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Rechtsanwälte und Kanzleien mit eigenen Webseiten können kostenlos in eine unserer Rechtskategorien werben. Gerne nehmen wir auch Sie und Ihre Kanzlei in unsere Anwaltsempfehlungen auf und bewerben Sie auf unseren jeweiligen Rechtskategorien. Die verschiedenen Kategorien finden Sie auf der linken Seite unserer Internetseite. Per Zufallsgenerator wird neben den Beiträgen eine kleine Auswahl von Anwälten angezeigt. Weitere Informationen finden Sie unter Anwaltsmarketing


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Sie haben hier die Möglichkeit Ihre kommentierten Urteile, Entscheidungen und sonstige Rechtsinformationen kostenlos zu veröffentlichen. Ihre Pressemeldung erscheint unmittelbar nach Freischaltung auf etlichen RSS- und Nachrichtenportalen und Redaktionen. Nutzen Sie die Gelegenheit Ihr Fachwissen öffentlich zu präsentieren und Journalisten, Redaktionen und juristischen Leserschaft zur Verfügung zu stellen.
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