Geht aus den Versicherungsbedingungen einer Reiseabbruchsversicherung deutlich hervor, dass lediglich zusätzliche, durch den Abbruch entstandene Reisekosten erstattet werden können, bringt die Klausel klar zum Ausdruck, dass ein nicht angetretener Flug nicht erstattet wird.

Das Berliner Kammergericht hat zwei Fluggesellschaften untersagt, im Internet mit irreführenden Flugpreisen zu werben. Künftig müssen die Preise immer inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen oder Bearbeitungsgebühren berechnet werden.

Wortkarg und unmotiviert gab sich ein Reiseleiter auf einer 20-tägigen Äthiopienreise. Eine Urlauberin war dafür hochmotiviert den Reisepreis zu mindern. Das Amtsgericht Köln sprach mit Urteil der Urlauberin 15% des Reisepreises zu.

Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, einen Kunden vor Vertragsschluss darauf hinzuweisen, dass im Urlaubsland strenge Einfuhrbestimmungen für Medikamente gelten.

Muss ein Reisender zu Beginn und am Ende eines Urlaubs jeweils in ein anderes Hotel umziehen, weil sein eigentliches Hotel überbucht war, berechtigt dies zwar zur Minderung, stellt aber keine derartige erhebliche Beeinträchtigung der gesamten Reise dar, dass zusätzlich noch Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt werden kann.

Der Begriff "Annulierung" umfasst auch den Fall, dass ein Flugzeug gestartet ist, aber anschließend, aus welchen Gründen auch immer, zum Ausgangsflughafen zurückkehren muss und die Fluggäste auf andere Flüge umgebucht werden. Entschädigung für den immateriellen Schaden ist möglich.

Verunglückt ein Fluggast schon im Flughafen, aber nicht erst vor oder im Flugzeug, muss die Fluggesellschaft für den Unfall nicht haften. Sie ist laut dem dafür zuständigen Montrealer Übereinkommen nur für eine Verletzung im Zusammenhang mit einer Luftbeförderung verantwortlich.

Wer Gegenstände, hier eine teure Uhr, bei der Sicherheitskontrolle eines Flufhafens zwecks Durchleuchtung in ein Behältnis legt, ist selbst dafür verantwortlich, wenn diese abhanden kommen. Es ist allein Sache des Fluggastes, die abgelegten Gegenstände im Auge zu behalten, so das Gericht.

Können Ferien nicht so ohne weiteres nachgeholt werden und erfährt der Urlauber erst am Check-in Schalter davon, dass er nicht reisen kann, ist ein Schadenersatz in Höhe von 50 % des Reisepreises als Ausgleich für die vertane Urlaubszeit angemessen.  

"Wir möchten daraufhinweisen, dass die Wahrnehmung von Motorengeräuschen an einigen Stellen auf dem Schiff unvermeidbar ist". Was versteht man denn eigentlich unter Motorengeräusche? Muss ich bei Buchung einer Premium-Suite auch mit Motorengeräusche rechnen?