Redaktion

Reiserecht - Nur bei Trinkgeld läuft der Service


AG Köln, Az.: 122 C 171/00

Wer hat es nicht schon im Urlaub erlebt, dass man bei ausbleibendem Trinkgeld nur schleppend bedient oder der Service immer schlechter wird. Wie die Sachlage bei einer All-Inclusive-Reise nach Kuba ist, lesen Sie im nachfolgenden Beitrag.

Trinkgeld ist kein Schmiergeld – sollte man meinen. Doch es gibt auch gegenteilige Erfahrungen. Die üble Praxis erlebten All-inclusive-Urlauber auf Kuba. Der Getränkeservice im Hotel lief nur dann annähernd flüssig, wenn das Personal mit Trinkgeld motiviert worden war. So geht’s nicht, sagen ARAG Experten. Bei All-inclusive-Reisen ist auch das Servieren von Getränken eine bereits mit dem Reisepreis bezahlte Leistung. Touristen, die trotzdem extra zahlen müssen, damit der Service funktioniert, können das als Reisemangel geltend machen. Im Fall der Kuba-Urlauber sprach das Amtsgericht Köln ihnen eine Reisepreisminderung von fünf Prozent zu.

Quelle: ARAG

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