06.04.2009 - 18:30 [ ARAG AG ]
Verspätungen – besonders ärgerlich bei Kurzreisen
Nach einer europäischen Richtlinie richten sich die Verpflichtungen bei Verspätungen nach der Flugdistanz und dem Umfang der Verspätungen. Danach gilt folgendes: Bei
• Bei Flügen bis zu einer Entfernung von 1.500 Km und Verspätung von 2 Stunden oder mehr …
• Bei innergemeinschaftlichen Flügen von mehr als 1.500 km und bei anderen Flügen zwischen 1.500 – 3.500 km mit einer Verspätung von 3 Stunden und mehr…
• Bei allen anderen Flügen mit 4 Stunden oder mehr Verspätung…
…müssen Fluggästen kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Verspätung angeboten werden. Sofern ein Aufenthalt von einer oder mehrerer Nächte notwendig ist, hat der Fluggast Anspruch auf eine Hotelunterbringung inkl. Beförderung zwischen Flughafen und Unterbringungsort. Sofern die Fluggesellschaft die Verspätung zu vertreten hat, kann darüber hinaus Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn nachweislich ein Schaden eingetreten ist.
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