Im vorliegenden Fall hatte sich eine Mutter gegen den Ausschluss ihrer beiden Kinder von der Schule für 16 Tage gewehrt. Die Kinder hatten an der Schule Kontakt zu einem an Windpocken erkrankten Kind und hatten selbst keinen keinen vollständigen Impfschutz.

Wenn keine Erben vorhanden sind, erbt in der Regel der Staat. Dabei erbt das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt wohnte. Kann dieses nicht ermittelt werden, erbt der Bund.

Der Arzt hatte bei der Patientin trotz ihrer zum Teil heftigen Blutungen aus dem Anus lediglich Hämorrhoiden und eine Analfissur diagnostiziert, ohne eine Darmspiegelung gemacht zu haben. Neun Monate später wurde wegen eines anderen Leidens der Darmkrebs entdeckt. Er hatte jetzt bereits Metastasen in der Leber entwickelt.

Die Kläger beschweren sich über das mitternächtliche, für sie laut vernehmlichem Schreien und Stöhnen der Beklagten beim Geschlechtsverkehr. Auch die Partys mit lauter Musik waren kaum leiser. Die Kläger verlangen mit der Klage die Einhaltung der Nachtruhe.

Auch in einem wenige Zentimeter großen handschriftlich beschriebenen Notizzettel kann grundsätzlich ein wirksames Testament liegen. Was aber, wenn ein anderes Testament existiert? Das OLG Braunschweig hat sich mit einem nicht datierten Notizzettel zugunsten einer nicht namentlich bezeichneten Person beschäftigt.

Der Richter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat dem EuGH zwei Fragen vorgelegt, die die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Unabhängigkeit der hessischen Justiz betreffen. Ein Bürger begehrt Auskunft über gespeicherte personenbezogenen Daten.

Der Lehrplan für das Fach Erdkunde sah unter anderem den "Besuch eines islamischen Kulturzentrums, einer Moschee" vor, der in der 5. und 6. Schulstunde angesetzt war. Die Eltern eines Schülers der 7. Klasse eines Gymnasiums waren damit nicht einverstanden und schickten ihren Sohn nicht in die Schule.

Der Kläger führte den jungen Hund einer Freundin aus. Auf dem Parkplatz eines Restaurants überkam den Hund ein allzu tierisches Bedürfnis. Die Folge war ein Hundhaufen und eine handfeste Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und dem Restaurantbesitzer und dessen Vater. Vor dem Amtsgericht wurde der Streit fortgesetzt.

Der Kläger macht Amtshaftungsansprüche wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen durch das Lehrpersonal des beklagten Landes anlässlich eines im Sportunterricht erlittenen Zusammenbruchs geltend. Der Kläger ist zu 100% als Schwerbehinderter anerkannt. 

Der Beklagte besuchte seine Ex-Freundin, um den ersten Geburtstag ihres Retrievers zu feiern. Er brachte einen Ball mit und spielte mit dem Hund. Dieser war außer sich vor Freude, brach sich aber nach einem Sprung in die Luft das Hinterbein. Die Ex-Freundin verlangt nun Schadensersatz in Höhe von knapp 18.000 €.