Der BGH hat entschieden, dass einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Werbung eines Autohauses, die nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen enthält, nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden kann.

Das Landgericht Köln hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem Unstimmigkeiten über die Tätigkeit von zwei Politessen und einem Anwohner zu einer tätlichen Auseinandersetzung führten – obwohl diese ein Fahrzeug gar nicht abschleppen wollten.

Die Bundesnetzagentur hat gegen die Vodafone Kabel Deutschland GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Trotz der Anrufuntersagungen setzten sich sowohl die Vodafone Kabel Deutschland GmbH als auch die beauftragten Call-Center hinweg.

Im vorliegenden Fall hat sich das Verwaltungsgericht Köln intensiv mit der Thematik "Treu und Glauben" auseinandergesetzt und einem Angestellten der BRD-GmbH gründlich den Kopf gewaschen.

Im vorliegenden Fall hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Miteigentümer auf Unterlassung verklagt, eine in seinem Eigentum stehende Gewerbeeinheit als Hostel mit Sleepboxen zu nutzen. Bereits die erstinstanzliche Klage wurde abgewiesen, weil im WEG Beschluss eine andere Anwaltskanzlei benannt war.

Ab 1. Juli 2019 müssen in der Europäischen Union (EU) alle neuen Typen von Elektro- und Hybridfahrzeugen mit einem sogenannten Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgestattet sein. Das besagt die EU-Verordnung Nr. 540/2014 vom 16. April 2014.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz kann ein Student nicht von einer bereits angemeldeten Prüfung zurücktreten, wenn er unter einer Dauererkrankung leidet, die seine Prüfungs- und Leistungsfähigkeit nicht nur vorübergehend einschränkt.

Im vorliegenden Fall besuchte die Klägerin mit ihren Kolleginnen einen Freizeitpark. Während der Fahrt mit der Wasserbahn sei die Gondel derart außer Kontrolle geraten, dass ein Festhalten für sie nicht möglich gewesen sei. Die Klägerin verletzte sich und verlangt Schmerzensgeld von mindestens 9.000,00 EUR.

Die 1 & 1 Telecom GmbH darf bei der Bestellung von DSL-Tarifen im Internet nicht mehr den Eindruck erwecken, für den von Kundinnen oder Kunden gewählten Tarif sei einer der angebotenen Router erforderlich. Die Aussage sei irreführend und verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz.

Eine Justizvollzugsbeamtin hatte über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen. Es kam zu umfangreichem Briefverkehr - u.a. mit Offenbarung sexueller Vorlieben und Phantasien mit entsprechenden Selfies. Auch ein T-Shirt des Gefangenen nahm sie mit nach Hause. Dieses Verhalten hatte Folgen...