Als 15- bzw. 16-jährige wurde von der Klägerin ein Foto in der Zeitschrift der Beklagten verwendet. Zum damaligen Zeitpunkt hatte der Vater in die Veröffentlichung eingewilligt. Ist damit eine erneute Veröffentlichung 19 Jahre später gerechtfertigt, obwohl die Klägerin inzwischen volljährig geworden ist?

Im vorliegenden Fall hat sich das Oberlandesgericht Karlsruhe mit der Frage der Schmerzensgeldbemessung befasst, wenn bei einer Hunderauferei die Halterin eines Hundes gebissen wird und in Folge des Bisses die Frau eine Lungenembolie und einen Schlaganfall mit schweren Folgen erleidet.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Martin Winterkorn, den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch und den Vorstandsvorsitzenden Dr. Herbert Diess der Volkswagen AG Anklage wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) erhoben.

Ein Lehrer verlangt die Entfernung von Bildern seiner Person aus einem Schuljahrbuch. Zwar habe er sich bei einem Fototermin mit zwei Schulklassen ablichten lassen, seine vorherige Zustimmung sei aber nicht eingeholt worden. Der Lehrer sieht sein Persönlichkeits­recht verletzt. Die Klage hatte keinen Erfolg.

Ein Rechtsanwalt klagte auf die Feststellung, dass er Staatsangehöriger des "Bundesstaates Königreich Preußen" sei. Sollte das nicht möglich sein, wollte er feststellen lassen, dass er deutscher Staatsangehöriger sei und einen entsprechenden Nachweis ausgestellt haben. Die Klage wurde abgewiesen.

Ein Rechtsanwalt versuchte einen fristgebundenen Schriftsatz per Telefax an das Gericht zu senden. Das Faxgerät war allerdings dauernd belegt und der Anwalt ging von einer Störung aus. Nach über 54 Übermittlungsversuche gab der Anwalt gegen 20:00 Uhr auf.  Zu früh, so der BGH in seinem Beschluss.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth, sowie das OLG Nürnberg hat entschieden, dass ein Tierhalter, welcher bei großer Hitze seinen Hund in einem Wohnmobil zurücklässt, keinen Ersatz für Schäden verlangen kann, welche dadurch entstanden sind, dass Rettungskräfte gewaltsam das Wohnmobil geöffnet haben.

Telekommunikationsanbieter müssen Notrufzentralen unter der Nummer 112 gebührenfrei die Informationen übermitteln, mit denen der Standort des Anrufers ermittelt werden kann. Das gilt auch, wenn das Mobiltelefon nicht mit einer SIM-Karte ausgestattet ist.

Im vorliegenden Fall ist die Mieterin nicht damit einverstanden, dass sie im Reinigungsplan und an der Tür öffentlich benannt und als "Fräulein" bezeichnet wird. Sie verlangt Unterlassung und sieht neben der Beleidigung auch einen Verstoß gegen die DSGVO.

In vielen deutschen Städten liegen noch Bombenblindgänger im Boden. Oft bleibt dann nur die kontrollierte Sprengung an Ort und Stelle. Kommt es dabei zu unvermeidlichen Schäden an umliegenden Gebäuden, stellt sich die Frage, wer dafür haftet.