Es ist keine Pflichtverletzung, dass einer 5-jährigen Radlerin erlaubt wurde, die letzte Strecke zum Kindergarten alleine voraus zu fahren. Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter, insgesamt danach, was Eltern in der konkreten Situation an erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen müssen.

Mit Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die Stadt Nürnberg einer Tierschutzorganisation Zugang zu einem großen Teil ihrer Unterlagen verschaffen muss.

Durch das unkontrollierte Umstürzen eines Schornsteins, an dem ein Seilzug zum Zwecke von Baumfällarbeiten befestigt war, wurden zwei Arbeiter schwer verletzt. Weil der verantwortliche Bauleiter mit dem Einsatz der insoweit ungelernten Arbeiter grob fahrlässig handelte, haftet er für den bisher entstandenen Schaden in Höhe von knapp 900.000,- €.

Mit Urteil hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass ein Freiberufler keine doppelten Rundfunkgebühren zahlen muss, wenn er einen internetfähigen Computer gewerblich nutzt und auf demselben Grundstück bereits ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält.

Die Inrechnungstellung der vom Rechtsanwalt verauslagten Aktenversendungspauschale unterliegt nach § 10 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer. Es liegt insoweit kein durchlaufender Posten i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG vor.

Grundstückseigentümer können sich gegen unangemeldete Besuche von Mitarbeitern der GEZ wehren, die wiederholt Geschäftsräume betreten haben. Den Rundfunkgebührenbeauftragten darf ein Hausverbot auferlegt werden, so das Amtsgericht Bremen-Blumenthal.

Der BGH hat entschieden, dass eine Tankstellenbetreiberin die zur Ermittlung eines Kunden aufgewandten Kosten als Verzugsschaden von diesem erstattet verlangen kann, wenn er ohne zuvor zu bezahlen das Tankstellengelände verlässt.

Das Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass alle Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Jugendgerichtsgesetzes über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung mit dem Freiheitsgrundrecht der Untergebrachten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind, weil sie den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots nicht genügen.

Eine Vergütungsvereinbarung mit einem gesetzlich Versicherten ist nur dann wirksam, wenn dieser vor der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dies dem Arzt schriftlich bestätigt.

Wer als Neumitglied in einem Fitnessstudio die übliche Einweisung durch eine Fachkraft nicht abwartet und eigenständig ein Geräte-Training aufnimmt, kann im Falle eines Unfalls weder Schmerzensgeld noch Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber geltend machen.