Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte ein Möbelhaus wegen irreführender Werbung mit einer so genannten Tiefpreisgarantie erfolgreich ab. Dem betroffenen Kunden wurde der eingeforderte Differenzbetrag vom Unternehmen erstattet.

Das OLG in Bremen hat mit Urteil einer Friseurkundin, die bei einer in einem Friseursalon durchgeführten Haarentkrausung schwerwiegende Verletzungen (u.a. Verätzungen am Kopf) erlitt, ein Schmerzensgeld von € 4.000,00 zugesprochen.

Die Verjährung auf Schmerzensgeldanspruch beginnt mit Kenntnis vom Schaden und des Täters. Hat ein Opfer den Missbrauch aufgrund einer psychischen Traumatisierung verdrängt, beginnt die Verjährungsfrist erst mit Eintritt der Erinnerung an das Geschehene.

Attackiert ein Footballspieler seinen Gegner mit der einzigen Absicht, ihn erheblich zu verletzen, muss er für den Schadensersatz aufkommen, obwohl die Haftung für Verletzungen bei Ausübung eines Wettkampfsports nach der Rechtsprechung des BGH besonderen Voraussetzungen unterliegt.

Verpflichtet sich der Vertragspartner durch seine medialen Kräfte und göttlicher Liebe beim Kunden negative Energie, telepathische Angriffe, magische und okkulte Einflüsse zur Bewältigung einer Lebenskrise abzuwenden, ist der Vertrag sittenwidrig und nichtig, wenn er den Aberglauben des Kunden ausnutzt.

Ein Handy-Anschluss darf nicht einfach wegen eines kleinen Zahlungsrückstandes oder aus einem anderen geringfügigen Anlass gesperrt werden. Das entschied der BGH nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen ein Mobilfunkunternehmen.

Mangelhaftes Sofa? Für rund 8000 Euro kaufte ein Hundebesitzer im Jahr 2006 ein Sofa und wollte nun sein Geld zurück, weil das Sofa die Mitbenutzung durch seinen mittelgroßen Hundes nicht ausgehalten habe.

Es können keine Schadensersatzansprüche gegenüber einer Pferdebesitzerin geltend gemacht werden, wenn es im Rahmen einer Reitbeteiligung zum Unfall kommt und hierbei die Reiterin verletzt wird. Eine Reitbeteiligung beinhalte einen stillschweigenden vertraglichen Haftungsausschluss.

Ein Veranstalter eines "Public-Viewing-Events" ist für die Sicherheit von stehenden Zuschauern auf einer Sitztribüne verantwortlich und wird nicht durch eine ordnungsbehördliche Genehmigung entlastet.

Das OLG Hamm hat mit Urteil entschieden, dass dem Kläger unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung kein Schadensersatzanspruch gegen das beklagte Land wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses zusteht. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des LG Dortmund jetzt bestätigt.