Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Beschluss A7 XII ZB 107/18 erneut mit den Anforderungen befasst, die eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen erfüllen muss.

Ein 7-jähriger Junge besuchte mit seiner Mutter einen Tierpark der Niedersächsischen Landesforsten. Am Fischottergehege streckte der Junge seine Hand an den Zaun und wurde von einem Fischotter in den Finger gebissen. Die Mutter des Kindes verlangt 5.000 € Schmerzensgeld. Zuviel, urteilte nun das Gericht.

Kann ein Nachbar von seinem Grundstücksnachbar Schadensersatz verlangen, wenn der Satellitenempfang durch einen Baum auf dem Nachbargrundstück gestört ist? Mit dieser Frage hatte sich die 6. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz in einem Berufungsverfahren zu beschäftigen.

Die Bundesnetzagentur hat gegen die ENERGYsparks GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro verhängt. Über 6.000 Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über das Unternehmen beschwert.

Enthält die Klage den Namenszug eines Rechtsanwalts (einfache Signatur) und übermittelt ein anderer Rechtsanwalt über seinen beA-Zugang die Klage, ohne sie eigens qualifiziert zu signieren, so ist die Klage nicht wirksam bei Gericht eingegangen.

Ein Hundehalter war mit seinem nicht angeleinten Dalmatiner in einem Park unterwegs. Ein Jogger fühlte sich von dem Hund bedroht und setzte u.a. einen Schrillalarm ein, um den Hund abzuwehren. Der Hundehalter verlangt Schmerzensgeld, weil er durch den Schrillalarm einen Tinnitus erlitten habe.

Eine Verfassungsbeschwerde, die per De-Mail eingereicht wurde, genügt nicht dem Schriftformerfordernis des § 23 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG. Dieser verlangt, dass ein körperliches Schriftstück eingehen muss. Der Gesetzgeber hat bislang noch keine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen, die eine Verfassungsbeschwerde per De-Mail ermöglicht.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat entschieden, dass im Rahmen der Sanierung asbesthaltiger Fußbodenbeläge der ebenfalls asbesthaltige Klebstoff, mit dem die Beläge auf dem Untergrund befestigt waren, nicht lediglich überdeckt oder versiegelt werden darf.

Ein Mitglied eines Tierschutzvereins bemängelt die Zustände in dem vom Verein geführten Tierheim. Der Verein kündigt daraufhin die Mitgliedschaft und erteilt ein Hausverbot. Ob die Äußerungen des Mitglieds berechtigt waren und es das Tierheim nicht mehr betreten darf, hat nun das Landgericht Köln entschieden.

Vom heimischen PC aus die Bankgeschäfte erledigen, spart so manchen Gang zur Bank. Dabei muss man aber auch wachsam - und manchmal misstrauisch - bleiben. Sonst kann es, wie im vorliegenden Fall, zu bösen Überraschungen kommen, bei dem sich ein Kunde einen Trojaner eingefangen hatte.