Handgepäck - Die vor einigen Jahren in Kraft getretenen verschärften Sicherheitskontrollen sind sinnvoll und gewähren allen Reisenden ein großes Maß an Schutz und Sicherheit. Um die Gefahr von Flüssigsprengstoff auf Flügen einzuschränken, hat die Europäische Union die Vorschriften für Handgepäck erlassen.

Genervt sind viele Urlauber trotzdem. Die Kontrollen kosten nämlich mittlerweile nicht nur Zeit sondern oft auch Geld. Wer sich entscheidet sein Handgepäck anstatt in der Fluggastkabine mitzuführen doch besser aufzugeben, zahlt bei Billigfluglinien oft extra – teilweise bis zu 40 € pro Gepäckstück. ARAG Experten sagen, was im Handgepäck mitgenommen werden darf und was nicht. Die Vorschriften gelten für alle in der EU startende Flüge:

• Fläschchen, Tuben oder Dosen im Handgepäck dürfen je nicht mehr als 0,1 Liter Inhalt enthalten.
• Alle Behälter müssen in einer durchsichtigen Plastiktüte – die nicht mehr als einen Liter fassen darf - durch die Sicherheitskontrollen gebracht werden.
• Es können aber nur so viele Verpackungen mitgenommen werden, wie problemlos im Plastikbeutel Platz haben. Weitere Flüssigkeiten müssen im Gepäck verstaut werden.
• Bei den Sicherheitskontrollen müssen die Reisenden Jacken und Mäntel ausziehen.
• Laptops und größere elektronische Geräte werden gesondert geröntgt.
• Die Größe des Handgepäcks darf maximal 56 mal 45 mal 25 Zentimeter betragen.
• Ausnahmen gelten für Babynahrung, Medikamente und Diätnahrung. Die Passagiere müssen den Bedarf während des Fluges z.B. durch ein Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen.
• Mitgeführt werden dürfen Getränke und Duty-Free-Waren, die hinter der Boardkartenkontrolle erworben wurden.

Quelle: ARAG AG