Möbelgeruch - Wenn Schlafzimmermöbel auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist es ohne Belang, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind.

Das entschied das Landgericht Coburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg, und verurteilte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises von rund 6.200 €. Der Geruch und die damit verbundene nachvollziehbare Sorge der Käuferin, dass dadurch ihre Gesundheit gefährdet werde, verhindern nach Auffassung der Gerichte einen ungestörten Gebrauch der Schlafzimmereinrichtung.

Der Sachverhalt

Rund ein Drittel seiner Lebenszeit verbringt der Mensch schlafend, so dass das Schlafzimmer regelmäßig der am längsten genutzte Raum ist. In ihrem Refugium wollte es die Klägerin daher gemütlich haben und kaufte beim Beklagten eine Einrichtung in Esche massiv für rund 6.200 €. Doch auch Monate nach dem Kauf verströmten die Möbel einen unangenehmen Chemikaliengeruch. Die Klägerin monierte das, der Verkäufer konnte aber keine Abhilfe schaffen. Als eine Raumluftanalyse eine auffällige Häufung flüchtiger organischer Verbindungen ergab, trat die Klägerin vom Kauf zurück und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Das Urteil des Landgerichts Coburg

Mit Erfolg, denn das Landgericht Coburg gab ihrer Klage statt. Auch noch 13 Monate nach der Anlieferung ging von der Schlafzimmereinrichtung ein störender Geruch aus. Unabhängig von der Frage, ob es für die organischen Verbindungen einen verbindlichen Grenzwert gibt und dieser überschritten war, eignen sich die Möbel nicht für die gewöhnliche Verwendung, also das Schlafen in dem mit ihnen ausgestatteten Raum, und sind deshalb mangelhaft. Denn auch ohne besondere Vereinbarung kann ein Käufer solcher Möbel erwarten, dass sie geruchsneutral sind oder Geruchsentwicklungen, die wegen der Lackierung unvermeidbar sind, zumindest alsbald nach dem Aufstellen verschwinden.

Gericht:
Landgericht Coburg, Urteil vom 13.5.2009 - 21 O 28/09
OLG Bamberg, Beschlüsse vom 13.7. und 7.8.2009, Az: 6 U 30/09; rechtskräftig

Fazit:
In Schlafzimmermöbeln, die einem buchstäblich stinken, muss man nicht in seine Träume sinken.

LG Coburg

Rechtsindex - Recht & Urteil
Ähnliche Urteile:

Nach der Räumung einer Mietwohnung ließ ein Hartz-IV-Empfänger seine Möbel einlagern. Nach einer gewissen Zeit benötigte er die meisten Einrichtungsgegenstände nicht mehr und ließ diese durch die Speditionsfirma entsorgen. Die Entsorgungskosten soll das Jobcenter übernehmen. Urteil lesen

Die Klausel "Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich" hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht stand. Urteil lesen

Kommt es innerhalb des Hausanwesens zu einer Beschädigung der anzuliefernden Sache, stellt das keine Pflichtverletzung i.S.d. §§ 280, 281 BGB dar, weil sich der Lieferant über die bestehenden Verhältnisse innerhalb des Anwesens keine Kenntnis verschaffen kann. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de